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Wie viel Pflegegeld steht einem behinderten Kind zu?

betrifft Eltern, Kinder, Obsorgeberechtigte, Pflegebedürftige
Beim Kind zählt nur der Mehraufwand. Da auch gesunde Kinder Betreuung und Hilfe brauchen, wird nur jenes Ausmaß berücksichtigt, das über das altersmäßig erforderliche hinausgeht. Den natürlichen, alters- und entwicklungsbedingten Pflegeaufwand tragen die obsorgeberechtigten Personen selbst.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 20.02.2020 (27 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Das Pflegegeld hat den Zweck, in Form eines Beitrages pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzugelten. Da Kinder Hilfe und Betreuung im Sinne des BPGG und der Landespflegegeldgesetze auch ohne Zusammenhang mit einer Behinderung benötigen, ist bei der Beurteilung des Pflegebedarfs bei Kindern nur jenes Ausmaß an Betreuung und Hilfe zu berücksichtigen, welches über das altersmäßig erforderliche Ausmaß hinausgeht. Hingegen kann der "natürliche", wenngleich altersabhängige und entwicklungsabhängige Pflegeaufwand keinen Anspruch auf Pflegegeld begründen, sondern ist vielmehr familienrechtlich von den jeweils obsorgeberechtigten Personen (grundsätzlich auch kostenmäßig) alleine zu tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 25 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106555 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 27.

Genannte Normen

BPGG §1; BPGG §4 Abs3; EinstV §4 Abs1; KrntPGG §4a; oöPGG §1; oöPGG §4 Abs3; TirPGG §1; WPGG §1; stmkPGG §4 Abs5a

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