Wird Pflegegeld auf meinen Unterhalt angerechnet?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 27.02.2019 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2007)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Von einem unterhaltspflichtigen Pensionisten, der das gesetzliche Pensionsalter bereits erreicht hat und über ein überdurchschnittliches Einkommen verfügt, kann eine Nebenbeschäftigung ebensowenig verlangt werden wie die Übernahme einer Pflegetätigkeit in einem die gesetzliche Pflicht übersteigenden Ausmaß. Ein in dieser Form ausgeübter Verzicht auf ein Zusatzeinkommen aus einer Pflegetätigkeit kann dem Unterhaltspflichtigen nicht als vorwerfbare Verletzung seiner Anspannungsobliegenheit gegenüber der Unterhaltsberechtigten angelastet werden.OGH 3 Ob 63/13f, 15.05.2013
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123117 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 9 Ob 9/19t, 27.02.2019, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 94 · Sonstige Wirkungen der Ehe
- Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) § 292 · Voraussetzungen für den Anspruch auf Ausgleichszulage
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Das Pflegegeld deckt pauschal den Mehraufwand wegen der Pflegebedürftigkeit und bleibt bei der Unterhaltsbemessung zur Gänze außer Betracht. Es kann daher auch nicht auf einen Sonderbedarf angerechnet werden. Anders ist es, wenn ein Angehöriger selbst pflegt: Er muss sich das Pflegegeld anrechnen lassen.
Nein. Das Pflegegeld ist nur ein Beitrag zu den Kosten der Pflege selbst, also zum Aufwand für Betreuungspersonen. Kosten für krankheits- oder behinderungsbedingte Anschaffungen und Reparaturen sind damit nicht abgedeckt. Sie können daher als zusätzlicher Bedarf geltend gemacht werden, soweit es dafür keine anderen öffentlichen Leistungen gibt.