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Wer haftet, wenn eine Behandlung falsch verordnet wurde?

günstig für Therapeut betrifft Patienten, Ärzte, Physiotherapeuten, Pflegepersonal
Eine ärztliche Anordnung ist keine allgemeine Überweisung, sondern setzt voraus, dass der Arzt nach Untersuchung und Beurteilung die konkrete Maßnahme anordnet. Der Arzt bestimmt dabei nicht nur ob, sondern auch wie behandelt wird, und trägt dafür die Verantwortung. Der Therapeut haftet für die richtige Durchführung der einzelnen Behandlung, nicht aber für die vom Arzt angeordnete Art und Häufigkeit.

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Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 31.08.2022 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Unter ärztlicher Anordnung ist keine generelle Überweisung oder Zuweisung durch den behandelnden Arzt zu verstehen, vielmehr hat die Anwendung der entsprechenden medizinisch-technischen Maßnahme nach eingehender Untersuchung und Beurteilung der Zustände durch den Arzt zu erfolgen. Die Anordnungsverantwortung bleibt also beim Arzt, der Angehörige eines gehobenen medizinisch-technischen Dienstes trägt die Durchführungsverantwortung; er hat aufgrund der Diagnose des Arztes die entsprechende Behandlung nach Anordnung durch den Arzt eigenverantwortlich durchzuführen. Der Arzt bestimmt mit der Anordnung nicht nur das 'Ob', sondern auch das 'Wie' der Ausführung. Der Physiotherapeut haftet für die richtige Ausführung der einzelnen Behandlungsmaßnahme, nicht aber für die als Weisung ergangene Richtigkeit der Verabreichung (beispielsweise an jedem zweiten Tag durch 30 Tage); dafür hat ausschließlich der Arzt einzustehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106558 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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