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Haftet mein Arzt für Fehler des Arztes, an den er überwies?

günstig für Arzt betrifft Patienten, Ärzte, Fachärzte
Fachärzte müssen sich auf ihr Fachgebiet beschränken, und der meist stillschweigend geschlossene Behandlungsvertrag bezieht sich in der Regel auch nur darauf. Ihr Arzt muss dafür sorgen, dass die richtige Diagnose gestellt wird, und Sie nötigenfalls an einen anderen Facharzt überweisen. Überweist er an einen selbständig tätigen Facharzt, entsteht mit diesem ein eigener Behandlungsvertrag, und der überweisende Arzt haftet nicht für dessen Fehler.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 19.03.2024 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2006)

Nach § 31 Abs 3 ÄrzteG haben Fachärzte ihre fachärztliche Berufstätigkeit auf ihr Sonderfach zu beschränken. Wenn nicht besondere Umstände vorliegen, ist also davon auszugehen, dass sich der meist konkludent zustandegekommene Behandlungsvertrag nur auf das Fachgebiet des Arztes bezieht. Der Arzt muss auf Grund des Behandlungsvertrages aber auch dafür sorgen, dass die richtige Diagnose gestellt und dem Patienten die geeignete Behandlung zu Teil wird. Wenn es notwendig ist, hat er den Patienten an einen Arzt eines anderen Fachgebietes zu überweisen. Wird aber an einen anderen selbständig tätigen Facharzt überwiesen, so kommt ein eigener Behandlungsvertrag im Rahmen dessen Fachgebiet zwischen Arzt und Patient zustande. Aus diesem Grund haftet der an einen Facharzt überweisende Arzt nicht für dessen Fehlleistungen. Es besteht keine Erfüllungsgehilfenhaftung. (Hier: Keine Haftung des Hautarztes für einen „Kunstfehler" des Pathologen, der einen falschen Laborbefund über eine ihm vom Hautarzt übermittelte Gewebeprobe eines Patienten erstellt).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121415 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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