Muss ein Monopolist mit jedem einen Vertrag abschließen?
betrifft Konsumenten, Unternehmer, Vereinsmitglieder, Versorgungsunternehmen
Nein. Auch ein Monopolist kann nicht gezwungen werden, jeden von einem Dritten gewünschten Vertrag abzuschließen. Er darf einen Vertragsabschluss aus sachlich gerechtfertigten Gründen ablehnen. Ob solche Gründe vorliegen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Nach der späteren Rechtsprechung braucht auch die Kündigung eines bestehenden Vertrags einen sachlichen Grund.
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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 14.09.2022 (22 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Auch der Monopolist kann freilich nicht gezwungen werden, jeden von einem Dritten gewünschten Vertrag abzuschließen; er kann vielmehr aus sachlich gerechtfertigten Gründen einen Vertragsabschluss ablehnen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Spiegelbildlich muss daher auch ein sachlicher Grund für die Kündigung eines schon bestehenden Vertrags vorliegen. Daran ändert auch eine formal im Vertrag enthaltene Vereinbarung über ein ordentliches Kündigungsrecht nichts.OGH 1 Ob 39/17t, 26.04.2017
- Hier: Zur Liquiditätsreserve nach § 27a BWG.OGH 6 Ob 91/16z, 30.05.2016
- Gastronomiebetrieb in einem Naherholungsgebiet.OGH 4 Ob 246/14a, 11.08.2015
- Hier: Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG).OGH 3 Ob 70/13k, 19.12.2013
- Wenn aufgrund von vom Monopolisten den Wasserkunden angebotenen, von diesen aber verweigerten Abschlüssen von Wasserbezugsverträgen zu angemessenen (gewöhnlichen) Bedingungen ein vertragsloser Zustand herrscht, ist es unbedenklich, dass kein Wasser geliefert wird.OGH 6 Ob 182/13b, 28.11.2013
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- Verwertungsgesellschaften sind nicht zur Rechteeinräumung nach § 17 Abs 1 VerwGesG verpflichtet, wenn ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt (hier: jahrelanger beträchtlicher Zahlungsrückstand).OGH 4 Ob 222/10s, 12.04.2011
- Hier zum Kontrahierungszwang eines Vereins gegenüber Aufnahmewerbern.OGH 1 Ob 125/09b, 13.10.2009
- Ob sachliche Gründe vorliegen, aus denen ein Monopolist einen Vertragsabschluss ablehnen darf, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab, die in der Regel keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO begründen.OGH 9 Ob 6/03b, 07.05.2003
- Österreichische Lotterien Gesellschaft mbH.OGH 2 Ob 237/98m, 24.09.1998
- Es kann nicht als unsachlich angesehen werden, wenn der Monopolist den Abschluss eines Vertrages aus der Erwägung ablehnt, dass dadurch in die Interessen bereits vorhandener Vertragspartner eingegriffen wird, und zwar unabhängig davon, ob eine Verpflichtung zur Wahrung dieser Interessen besteht. Etwas anderes wird nur gelten, wenn der Abschluss des Vertrages notwendig ist, um die Versorgung mit bestimmten Waren oder Leistungen sicherzustellen.OGH 2 Ob 237/98m, 24.09.1998
- OSVOGH 4 Ob 74/94, 12.07.1994
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106571 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 22.
- OGH 6 Ob 84/22d, 14.09.2022, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 24/22b, 27.04.2022, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 57/22h, 06.04.2022, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 13/22y, 29.03.2022
Im Gesetz
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