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Muss ein Monopolist mit jedem einen Vertrag abschließen?

betrifft Konsumenten, Unternehmer, Vereinsmitglieder, Versorgungsunternehmen
Nein. Auch ein Monopolist kann nicht gezwungen werden, jeden von einem Dritten gewünschten Vertrag abzuschließen. Er darf einen Vertragsabschluss aus sachlich gerechtfertigten Gründen ablehnen. Ob solche Gründe vorliegen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Nach der späteren Rechtsprechung braucht auch die Kündigung eines bestehenden Vertrags einen sachlichen Grund.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 14.09.2022 (22 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Auch der Monopolist kann freilich nicht gezwungen werden, jeden von einem Dritten gewünschten Vertrag abzuschließen; er kann vielmehr aus sachlich gerechtfertigten Gründen einen Vertragsabschluss ablehnen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106571 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 22.

Im Gesetz

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