Darf ein Monopolist den Vertrag mit mir ablehnen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 19.11.2025 (28 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Freie Auswahlmöglichkeit des Verbrauchers aus verschiedenen Stromanbietern.OGH 8 Ob 7/24y, 22.05.2024
- Nichts anderes kann gelten, wenn die Beklagte über einen vertraglichen Anspruch verfügte, dessen rechtzeitige Durchsetzung aber unterließ, sodass dieser erloschen ist.OGH 3 Ob 17/19z, 26.04.2019
- Spiegelbildlich muss daher auch ein sachlicher Grund für die Kündigung eines schon bestehenden Vertrags vorliegen. Daran ändert auch eine formal im Vertrag enthaltene Vereinbarung über ein ordentliches Kündigungsrecht nichts.OGH 1 Ob 39/17t, 26.04.2017
- Dies gilt nicht nur bei Verträgen über lebensnotwendige Güter.OGH 1 Ob 39/17t, 26.04.2017
- Dies gilt auch für marktbeherrschende Unternehmen.OGH 1 Ob 39/17t, 26.04.2017
Alle 18 Ergänzungen anzeigen
- Bei der Pflicht von Kreditinstituten, die einem Zentralinstitut angeschlossen sind, nach § 27a BWG eine Liquiditätsreserve zu halten, liegt keine Monopolstellung des Zentralinstituts vor, da die Liquiditätsreserve nicht nur beim Zentralinstitut, sondern auch bei bei einem anderen vertraglich oder statutarisch festgelegten Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat gehalten werden kann. § 27a BWG räumt den Primärinstituten damit mehrere Möglichkeiten ein, ihre Liquiditätsreserve zu halten.OGH 6 Ob 91/16z, 30.05.2016
- Wenn aufgrund von vom Monopolisten den Wasserkunden angebotenen, von diesen aber verweigerten Abschlüssen von Wasserbezugsverträgen zu angemessenen (gewöhnlichen) Bedingungen ein vertragsloser Zustand herrscht, ist es unbedenklich, dass kein Wasser geliefert wird.OGH 6 Ob 182/13b, 28.11.2013
- Tritt die öffentliche Hand als Nachfrager auf, ist sie zwar den Vorschriften des Vergaberechts unterworfen sie unterliegt aber keinem Kontrahierungszwang.OGH 4 Ob 134/12b, 17.12.2012
- Dieser Kontrahierungszwang trifft Anbieter von Waren und Dienstleistungen, nicht jedoch (allenfalls alleinige) Nachfrager nach Waren oder Dienstleistungen (Monopsonisten).OGH 4 Ob 134/12b, 17.12.2012
- Zum „Normalbedarf“ gehört auch die Sicherung der ungestörten normalen Berufsausübung, die jedermann für sich selbst in Anspruch nimmt.OGH 4 Ob 134/12b, 17.12.2012
- Allgemeiner Kontrahierungszwang bedeutet, dass ein Unternehmer, der die Leistung bestimmter Sachen oder Dienste öffentlich in Aussicht stellt, einem zum angesprochenen Personenkreis gehörigen Interessenten, wenn diesem zumutbare Ausweichmöglichkeiten fehlen, die zur Befriedigung seines Bedarfs nötige einschlägige Leistung und den sie vorbereitenden Vertragsschluss ohne sachlich gerechtfertigte Gründe nicht verweigern darf, wenn es sich dabei um „Normalbedarf“ oder „Notbedarf“ handelt und der Interessent Willens und in der Lage ist, die Leistung zu den gewöhnlichen Bedingungen zu erwerben.OGH 4 Ob 134/12b, 17.12.2012
- Verwertungsgesellschaften sind nicht zur Rechteeinräumung nach § 17 Abs 1 VerwGesG verpflichtet, wenn ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt (hier: jahrelanger beträchtlicher Zahlungsrückstand).OGH 4 Ob 222/10s, 12.04.2011
- Der Kontrahierungszwang als Pflicht zum Vertragsabschluss setzt voraus, dass noch kein Vertrag besteht.OGH 9 ObA 100/06f, 18.10.2006
- Jeder Verstoß gegen eine Kontrahierungspflicht bedeutet gleichzeitig einen Verstoß gegen § 1 UWG, sofern er in Wettbewerbsabsicht geschieht.OGH 4 Ob 155/05f, 11.08.2005
- Ob sachliche Gründe vorliegen, aus denen ein Monopolist einen Vertragsabschluss ablehnen darf, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab, die in der Regel keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO begründen.OGH 9 Ob 6/03b, 07.05.2003
- Missbrauchsvorschriften des KartG werden mitunter als gesetzliche Verbotsnormen behandelt.OGH 4 Ob 187/02g, 15.10.2002
- Aus den von der Rechtsprechung zum Kontrahierungszwang entwickelten Grundsätzen ist abzuleiten, dass es dem Monopolisten ganz allgemein verwehrt ist, seine faktische Übermacht in unsachlicher Weise auszuüben.OGH 2 Ob 232/98a, 24.09.1998
- Allerdings kann auch der Monopolist nicht gezwungen werden, jeden von einem Dritten gewünschten Vertrag abzuschließen; er kann vielmehr aus sachlich gerechtfertigten Gründen einen Vertragsabschluss ablehnen.OGH 4 Ob 62/98s, 17.03.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016762 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 28.
- OGH 7 Ob 165/25b, 19.11.2025, Fall aus Tirol
- OGH 8 Ob 12/24h, 22.05.2024, Fall aus Tirol
- OGH 8 Ob 7/24y, 22.05.2024, Fall aus Tirol
- OGH 9 Ob 3/24t, 16.05.2024, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 45/24i, 24.04.2024, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 34/24x, 22.04.2024, Fall aus Tirol
- OGH 3 Ob 243/23s, 17.04.2024, Fall aus Tirol
- OGH 3 Ob 238/23f, 17.04.2024, Fall aus Tirol
- OGH 3 Ob 10/24b, 17.04.2024, Fall aus Tirol
- OGH 3 Ob 7/24m, 17.04.2024, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein, nicht in jedem Fall. Auch ein marktbeherrschendes Unternehmen darf einen Vertragsabschluss ablehnen, wenn es dafür sachlich gerechtfertigte Gründe hat, etwa das Verlangen nach einer Bankgarantie aus Sicherheitsgründen. Ohne sachlichen Grund ist die Weigerung missbräuchlich; dasselbe gilt für die Kündigung eines bestehenden Vertrags.
Auch wenn beide Vertragspartner Unternehmer sind, kann eine Vertragsbestimmung sittenwidrig und damit unwirksam sein. Im Geschäftsverkehr wird dafür aber ein besonders starkes Ungleichgewicht der Rechte verlangt. Je weniger die Bevorzugung des einen Partners sachlich begründet ist, desto eher liegt Sittenwidrigkeit vor.