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Bekomme ich mehr, wenn ein Geschwisterteil auf den Pflichtteil verzichtet?

betrifft Erben, Pflichtteilsberechtigte, Kinder, Ehegatten
Nein. Verzichtet ein Pflichtteilsberechtigter vor oder nach dem Tod auf seinen Pflichtteil, bleiben die Pflichtteile der übrigen unberührt. Anders ist es beim Erbverzicht: Dieser führt zu einer Vergrößerung der Pflichtteile der anderen Berechtigten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 17.12.2018 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Durch einen vom Noterben vor oder nach dem Tod des Erblassers abgegebenen Pflichtteilsverzicht werden die Pflichtteile der übrigen Noterben nicht berührt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106573 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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