Bekomme ich mehr, wenn ein Geschwisterteil auf den Pflichtteil verzichtet?
betrifft Erben, Pflichtteilsberechtigte, Kinder, Ehegatten
Nein. Verzichtet ein Pflichtteilsberechtigter vor oder nach dem Tod auf seinen Pflichtteil, bleiben die Pflichtteile der übrigen unberührt. Anders ist es beim Erbverzicht: Dieser führt zu einer Vergrößerung der Pflichtteile der anderen Berechtigten.
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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 17.12.2018 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Durch einen vom Noterben vor oder nach dem Tod des Erblassers abgegebenen Pflichtteilsverzicht werden die Pflichtteile der übrigen Noterben nicht berührt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hingegen führt ein Erbverzicht eines Noterben zur Vergrößerung der Pflichtteile der übrigen Noterben.OGH 7 Ob 508/85, 31.01.1985
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106573 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 2 Ob 176/18y, 17.12.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 767
- ABGB § 775 · Enterbung ohne Grund und Übergehung
- ABGB § 1444
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