Zum Inhalt springen

Wirkt mein Verzicht, wenn ich ihn gegenüber Geschwistern erkläre?

günstig für Verzichtender betrifft Erben, Kinder, Pflichtteilsberechtigte, Erblasser
Ein Verzicht auf das Erbrecht schließt auch den Pflichtteil aus, aber nur, wenn er in einem Vertrag mit dem späteren Verstorbenen selbst erklärt wurde. Eine Erklärung gegenüber anderen Pflichtteilsberechtigten oder gegenüber dem Erben, vor oder nach dem Tod, hat diese Wirkung nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 20.01.2026 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Ein Verzicht auf das Erbrecht, der gemäß § 767 ABGB auch den Anspruch auf einen Pflichtteil ausschließt, ist nur der in Form eines erbrechtlichen Vertrages mit dem Erblassers abgegebene, nicht aber ein vor oder nach dem Tod des Erblassers gegenüber einem anderen Noterben oder dem Erben erklärter.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012833 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Erbrecht · Pflichtteilsverzicht und die übrigen Berechtigten
Erbrecht · Auslegung eines Erbverzichts
Erbrecht · Umfang eines Erbverzichts
Erbrecht · Erbverzicht und späteres Testament
Erbrecht · Rechtsmissbrauch beim Pflichtteilsverzicht