Wirkt mein Verzicht, wenn ich ihn gegenüber Geschwistern erkläre?
günstig für Verzichtender betrifft Erben, Kinder, Pflichtteilsberechtigte, Erblasser
Ein Verzicht auf das Erbrecht schließt auch den Pflichtteil aus, aber nur, wenn er in einem Vertrag mit dem späteren Verstorbenen selbst erklärt wurde. Eine Erklärung gegenüber anderen Pflichtteilsberechtigten oder gegenüber dem Erben, vor oder nach dem Tod, hat diese Wirkung nicht.
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Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 20.01.2026 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Ein Verzicht auf das Erbrecht, der gemäß § 767 ABGB auch den Anspruch auf einen Pflichtteil ausschließt, ist nur der in Form eines erbrechtlichen Vertrages mit dem Erblassers abgegebene, nicht aber ein vor oder nach dem Tod des Erblassers gegenüber einem anderen Noterben oder dem Erben erklärter.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Pflichtteilsrelevante Schenkungen an die Ehegattin des Erblassers, der mit seinen Kindern einen widerruflichen Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag schloss, der später im Zuge der Errichtung eines Testaments aufgehoben wurde.OGH 2 Ob 222/25y, 20.01.2026
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012833 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 2 Ob 222/25y, 20.01.2026, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 551 · Erbverzicht
- ABGB § 767
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