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Wer zählt bei der Anrechnung von Schenkungen als pflichtteilsberechtigt?

günstig für Beschenkter betrifft Pflichtteilsberechtigte, Erben, Beschenkte, Kinder
Nur wer im konkreten Fall zum Zeitpunkt des Erbanfalls tatsächlich einen Pflichtteil bekommt, zählt dazu; wer bloß theoretisch in Frage käme, zählt nicht. Hat ein Kind vorher auf seinen Pflichtteil verzichtet, führt das grundsätzlich dazu, dass eine Schenkung an dieses Kind nicht zeitlich unbegrenzt angerechnet wird. Etwas anderes gilt bei Rechtsmissbrauch.

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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 06.08.2020 (22 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Unter den pflichtteilsberechtigten Personen dieser Gesetzesstelle sind nur zu verstehen, die im konkreten Fall tatsächlich pflichtteilsberechtigt (Noterben) sind, ohne Rücksicht darauf, ob sie an sich bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen als Noterben in Betracht kommen könnten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012855 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 22.

Im Gesetz

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