Darf mein Recht auf Datenschutz eingeschränkt werden?
betrifft Betroffene, Unternehmer, Journalisten
Ihr Recht auf Datenschutz gilt nicht unbeschränkt. Ein Eingriff kann gerechtfertigt sein, wenn die Interessen gegeneinander abgewogen werden. Dafür gelten dieselben Grundsätze wie in anderen Fällen, in denen Rechte aufeinandertreffen, etwa die Freiheit der Meinungsäußerung und der Schutz der Ehre.
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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 05.12.2022 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Ein Eingriff in das Recht auf Datenschutz kann nach der gebotenen Interessenabwägung gerechtfertigt sein. Bei dieser sind die von der Judikatur zu anderen Interessenkollisionen (zum Beispiel beim Recht auf Meinungsfreiheit nach Art 10 MRK gegenüber dem Recht auf Ehre nach § 1330 ABGB) entwickelten Grundsätze (SZ 64/36) anwendbar.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Einsicht in das Personenverzeichnis des Grundbuchs.OGH 5 Ob 178/22w, 05.12.2022
- Zivilrechtliche Unterlassungsansprüche können sich direkt auf den immer anwendbaren § 1 Abs 1 DSG stützen.OGH 6 Ob 144/17w, 17.01.2018
- Das Vorliegen eines „schutzwürdigen Interesses“ wird damit zum zentralen Anknüpfungspunkt, ob ein Grundrechtsanspruch überhaupt besteht.OGH 6 Ob 48/16a, 27.06.2016
- Hier: Abwägung zwischen Geheimhaltungsinteressen des Betroffenen und der Verwendung strafrechtsbezogener Daten der Kläger durch den Beklagten, die hier im verfassungsrechtlich garantierten Recht auf Eigentum (Art 5 StGG) eine rechtliche Basis hatte und für die Durchsetzung seiner Rechtsposition erforderlich war.OGH 6 Ob 191/15d, 27.06.2016
- Hier: Beschwerde nach § 85 GOG; schutzwürdiges Interesse nach § 1 Abs 1 DSG bejaht.OGH 6 Ob 165/13b, 28.11.2013
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Ein schutzwürdiges Interesse einer Privatstiftung auf Geheimhaltung ihres Vermögens oder Einkommens, das ihr der Unterhaltsschuldner zuwendete, gegenüber der Antragstellerin, um die Prüfung einer allfälligen Unterhaltserhöhung unmöglich zu machen, besteht nicht.OGH 10 Ob 46/08z, 23.09.2008
- Ein schutzwürdiges Interesse des Klägers auf Geheimhaltung seines Einkommens gegenüber seiner Ehegattin, um sich seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht zu entziehen, besteht nicht.OGH 9 ObA 50/03y, 17.03.2004
- Jeder Weitergabe von Daten (nach § 8 Abs 1 Z 3 DSG) muss eine Interessenabwägung vorangehen zwischen einem schutzwürdigen Interesse des Betroffenen und dem berechtigten Interesse eines Dritten, wobei im Zweifel die Vermutung für die Schutzwürdigkeit spricht. Als berechtigte Interessen Dritter sind dabei unter anderem auch subjektive, auf gesetzlicher oder vertraglich vereinbarter Grundlage beruhende Ansprüche anerkannt.OGH 2 Ob 244/99t, 26.08.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107203 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 5 Ob 178/22w, 05.12.2022, Fall aus Wien
Genannte Normen
DSG §1 Abs1; DSG §2; DSG §3
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