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Wie wird ein geschenktes Grundstück bei der Scheidung berücksichtigt?

günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, geschiedene Ehegatten, Eltern, Hauseigentümer
Nicht mit dem heutigen Grundwert. Hat der Vater eines Ehegatten das Geld für den Kauf des Grundstücks geschenkt und wurde darauf ein Haus errichtet, wird nicht der heutige Grundwert vom Gesamtwert abgezogen. Zu vergleichen sind die damaligen Grunderwerbskosten mit den damaligen Baukosten; daraus ergibt sich der im Verkehrswert erhalten gebliebene Anteil.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 30.04.2018 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Hat der Vater eines Ehegatten diesem das Geld für die Anschaffung des Grundstückes geschenkt, auf dem in der Folge ein Haus errichtet wurde, so ist bei der Aufteilung nicht der heutige Grundwert vom Gesamtliegenschaftswert abzuziehen, sondern es sind die damaligen Grunderwerbskosten und die damaligen Kosten des Hausbaus in Relation zu setzen (so schon 2 Ob 583/89).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107251 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

EheG §82 Abs1

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