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Wie lange habe ich Zeit, wegen einer Eheverfehlung zu klagen?

günstig für Kläger betrifft Ehegatte, Kläger, Beklagter
In der Regel müssen Sie die Verfehlung binnen sechs Monaten ab Kenntnis mit Klage geltend machen. Verfristete Verfehlungen können Sie danach noch zur Unterstützung einer Klage heranziehen, die auf andere Verfehlungen gestützt ist. Diese anderen Verfehlungen müssen für sich allein nicht ausreichen, dürfen aber nicht völlig belanglos sein.

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Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 24.05.2023 (49 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1959)

Die behaupteten Eheverfehlungen müssen binnen sechs Monaten nach Kenntnis des Scheidungsgrundes in der Regel mit Klage geltend gemacht werden. Nach § 59 Abs 2 EheG können jedoch Eheverfehlungen, auf die eine Scheidungsklage nicht mehr gegründet werden kann, nach Ablauf der Fristen des § 57 EheG zur Unterstützung einer auf andere Eheverfehlung gegründeten Scheidungsklage herangezogen werden. Diese neuen Eheverfehlungen brauchen für sich allein nicht für eine Scheidung auszureichen, sie dürfen aber auch nicht vollkommen belanglos sein. Sie müssen jedenfalls zusammen mit der hilfsweise geltend gemachten Eheverfehlung schwer sein, damit ein Scheidungsgrund vorliegt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0056907 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 49.

Genannte Normen

EheG §49 D; EheG §57; EheG §59 Abs2

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Anforderungen an eine Eheverfehlung

Eine Eheverfehlung muss schuldhaft gesetzt worden sein. Sie muss außerdem objektiv schwer wiegen. Und sie muss vom anderen Partner auch tatsächlich als ehezerstörend empfunden worden sein.

günstig für Beklagter Abweisung der Scheidungsklage

Die Scheidung ist abzulehnen, wenn Ihr schweres Fehlverhalten erst durch das schuldhafte Verhalten des klagenden Ehepartners hervorgerufen wurde. Ebenso, wenn ein Zusammenhang mit dessen Verhalten besteht und die Scheidung deshalb sittlich nicht gerechtfertigt wäre. Und schließlich auch dann, wenn die Verfehlungen des Klägers unverhältnismäßig schwerer wiegen.

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