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Muss ein verschwundener Vater trotzdem Unterhalt zahlen?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft Kinder, Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige, Mütter
Ja. Ist der Vater unbekannten Aufenthalts, kennt aber seine Unterhaltspflicht, kann er trotzdem zu Zahlungen verpflichtet werden. Das Gericht rechnet ihm jenes Einkommen zu, das er bei Einsatz seiner Kräfte erzielen könnte.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 17.01.2023 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Zur Deckung der angemessenen Bedürfnisse seines minderjährigen Kindes kann der "nach seinen Kräften" beitragspflichtige Vater, dem seine Unterhaltsverpflichtung bekannt ist, ungeachtet seines unbekannten Auslandsaufenthaltes im Sinne der sogenannten Anspannungstheorie zu einer Unterhaltsleistung verpflichtet werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047672 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Unterhalt bei Wohnsitz im Ausland

Ja. Zieht der Unterhaltspflichtige aus nachvollziehbaren Gründen ins Ausland und nicht, um sich der Zahlung zu entziehen, wird der Unterhalt nach den Verdienstmöglichkeiten im neuen Land bemessen. Ist ihm der Umzug hingegen vorzuwerfen, bleibt der inländische Maßstab.

günstig für Unterhaltspflichtiger Kenntnis von der Unterhaltspflicht

Unterhalt kann nur dann nach einem möglichen statt nach dem tatsächlichen Einkommen bemessen werden, wenn der Unterhaltspflichtige von seiner Pflicht weiß. Weiß eine abwesende Person nachweislich nichts davon, genügt es nicht, dass ihr gerichtlich bestellter Vertreter davon Kenntnis hat. Denn diese Berechnungsweise setzt ein Verschulden oder die Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit voraus.

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