Muss mein Kind erst einen Schaden erleiden?
günstig für Kind betrifft Kinder, Eltern, gesetzliche Vertreter
Ein eigener Vertreter wird nicht erst dann bestellt, wenn der Interessenkonflikt bereits zu einem Nachteil für das Kind geführt hat. Die Bestellung soll einen solchen Nachteil gerade verhindern. Es genügt daher, dass ein Nachteil aufgrund eines tatsächlich vorhandenen Interessengegensatzes möglich ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 22.07.2025 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Die Bestellung eines Kurators setzt nicht voraus, dass der Interessenwiderspruch schon zu einer Schädigung des Minderjährigen geführt hat, vielmehr soll durch die Bestellung des Kurators eine derartige Schädigung hintangehalten werden. Ein Kurator ist also schon dann zu bestellen, wenn aufgrund eines objektiv gegebenen Interessenwiderspruches eine Gefährdung der Interessen des Minderjährigen möglich ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Für die Beurteilung des Konfliktfalls kommt es (nur) auf die konkreten Anträge an, die im (Unterhalts-)Verfahren gestellt wurden, und nicht darauf, ob und in welchen Konstellationen einem Antrag auch inhaltliche Berechtigung zukommen könnte.OGH 4 Ob 80/25f, 22.07.2025
- Diese Beurteilung erfolgt ex ante und nach den objektiven Gegebenheiten, unabhängig von den subjektiven Eigenschaften des Vertreters.OGH 4 Ob 80/25f, 22.07.2025
- Ein Kollisionsfall iSd § 277 Abs 2 ABGB bedarf aber einer konkreten Gefährdung der Interessen des Minderjährigen. Maßgeblich für das Erfordernis der Bestellung eines Kollisionskurators ist daher, dass aufgrund des objektiven Sachverhalts eine gesetzmäßige Vertretung des Minderjährigen wegen eines zu befürchtenden Widerstreits an Interessen nicht zu erwarten ist; der Interessenwiderspruch muss sich auf die konkrete Angelegenheit auswirken.OGH 4 Ob 80/25f, 22.07.2025
- Hier: Vertretung im Verlassenschaftsverfahren.OGH 2 Ob 115/19d, 28.11.2019
- Hier: Interessenkollision zwischen Vorsorgevollmachtgeberin und Vorsorgebevollmächtigtem nach Eintritt des Vorsorgefalls.OGH 2 Ob 94/19s, 24.06.2019
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- Hier: Interessenkollision zwischen Betroffenen und Sachwalter; schon die Gefahr einer solchen genügt. Bestellung eines Kollisionskurators auf Ersuchen des Prozessgerichtes nach § 6 Abs 2 ZPO durch das Sachwalterschaftsgericht gemäß §§ 109 Abs 1, 112 Abs 1 JN.OGH 2 Nc 11/13k, 14.11.2013
- § 271 Abs 2 ABGB idF KindRÄG 2001 vermutet für die Verfahren zur Durchsetzung des Unterhalts nach § 140 ABGB eine ausreichende Interessenwahrnehmung durch das Gericht.OGH 5 Ob 122/09s, 07.07.2009
- Denn schon aus Gründen der Rechtssicherheit kann die Wirksamkeit der Vertretung durch die Mutter und damit die mögliche Nichtigkeit des Verfahrens nicht davon abhängen, ob die Mutter - ex post betrachtet - die Interessen des Kindes gewahrt hat oder nicht.OGH 4 Ob 71/08g, 10.06.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107600 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 4 Ob 80/25f, 22.07.2025
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 271 · Voraussetzungen
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