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Muss mein Kind erst einen Schaden erleiden?

günstig für Kind betrifft Kinder, Eltern, gesetzliche Vertreter
Ein eigener Vertreter wird nicht erst dann bestellt, wenn der Interessenkonflikt bereits zu einem Nachteil für das Kind geführt hat. Die Bestellung soll einen solchen Nachteil gerade verhindern. Es genügt daher, dass ein Nachteil aufgrund eines tatsächlich vorhandenen Interessengegensatzes möglich ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 22.07.2025 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Die Bestellung eines Kurators setzt nicht voraus, dass der Interessenwiderspruch schon zu einer Schädigung des Minderjährigen geführt hat, vielmehr soll durch die Bestellung des Kurators eine derartige Schädigung hintangehalten werden. Ein Kurator ist also schon dann zu bestellen, wenn aufgrund eines objektiv gegebenen Interessenwiderspruches eine Gefährdung der Interessen des Minderjährigen möglich ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107600 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Im Gesetz

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