Braucht mein Kind einen Vertreter, wenn es mich klagt?
günstig für Kind betrifft Kinder, Mütter, Väter
Richtet sich der Antrag des Kindes auf Unterhalt gegen genau jenen Elternteil, der es sonst vertritt, liegt ein Interessenkonflikt vor. Für das Kind muss dann ein eigener Kurator bestellt werden.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 22.07.2025 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Richtet sich der Antrag des Kindes auf Unterhaltsfestsetzung gegen den als Vertreter berufenen Elternteil, so liegt ein Fall des § 271 ABGB vor und es muss daher für das Kind ein besonderer Kurator bestellt werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Notwendigkeit der Kuratorenbestellung bei gemeinsamer Obsorge und Strittigkeit der Höhe der Restgeldunterhaltspflicht eines Elternteils beim betreuungsrechtlichen Unterhaltsmodell im Einzelfall vertretbar verneint.OGH 4 Ob 80/25f, 22.07.2025
- Die Bestellung eines Kollisionskurators kann auch angebracht sein, wenn durch die Inanspruchnahme widerstreitender Vertretungsbefugnisse mehrerer Obsorgeberechtigter eine Verzögerung des Unterhaltsverfahrens droht.OGH 4 Ob 80/25f, 22.07.2025
- Für die Beurteilung kommt es nur auf die konkreten Anträge an, die im Unterhaltsverfahren gestellt wurden.OGH 8 Ob 99/12k, 24.10.2012
- Im Einklang mit dieser Rechtsprechung sieht § 5 Abs 2 Z 1 lit a AußStrG diese Vorgangsweise nunmehr ausdrücklich vor.OGH 2 Ob 174/08i, 30.10.2008
- Das gleiche gilt, wenn beide Elternteile gegeneinander namens ihres Kindes einschreiten und begehren, jeweils den anderen Teil zum Unterhalt zu verpflichten.OGH 10 Ob 517/95, 17.10.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079249 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 13.
- OGH 4 Ob 80/25f, 22.07.2025
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
- ABGB § 271 · Voraussetzungen
- ABGB § 277 · Voraussetzungen
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 5
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