Wann muss das Gericht einen eigenen Vertreter für das Kind bestellen?
günstig für Kind betrifft minderjährige Kinder, Eltern, gesetzliche Vertreter
Wenn nach den äußeren Umständen die Interessen auch eines pflichtbewussten gesetzlichen Vertreters denen des Kindes zuwiderlaufen könnten. Dann bestellt das Gericht einen eigenen Vertreter, damit die Rechte des Kindes unabhängig von den Interessen des Vertreters wahrgenommen werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 22.07.2025 (27 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Maßgebend ist, ob ein objektiver Tatbestand gegeben ist, bei dem die Interessen auch eines pflichtbewussten gesetzlichen Vertreters den Interessen des von ihm vertretenen Minderjährigen zuwiderlaufen könnten (EvBl 1962/231), sodass das dem Pflegschaftsgericht obliegende Aufsichtsrecht die Bestellung eines Kollisionskurators erfordert, um die Rechte des Minderjährigen ohne Rücksicht auf die Interessen seines gesetzlichen Vertreters wahrzunehmen zu können.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Adoptionsvertrag.OGH 3 Ob 198/17i, 21.03.2018
- Kommt die Obsorge beiden Elternteilen zu und ist ein Elternteil infolge Interessenkollision von der Vertretung der Minderjährigen ausgeschlossen, so verliert der von der Kollision betroffene Elternteil auch sein Zustimmungsrecht nach § 167 Abs 2 und 3 ABGB, ohne dass es der Bestellung eines Kollisionskurators bedarf.OGH 6 Ob 18/14m, 10.04.2014
- Kollisionsfall bei Widerstreit mit einem unmittelbaren Eigeninteresse des gesetzlichen Vertreters.OGH 2 Ob 10/08x, 26.06.2008
- Eine unterschiedliche Ansicht zwischen dem Minderjährigen und dem gesetzlichen Vertreter begründet noch keine Kollision im Sinn des § 271 ABGB.OGH 10 Ob 23/08t, 26.06.2008
- Ein Kollisionsfall im Sinne des § 271 ABGB setzt voraus, dass eine materielle Kollision, nämlich eine konkrete Gefährdung der Interessen des minderjährigen Kindes vorliegt. Maßgeblich für das Erfordernis der Bestellung eines Kollisionskurators ist daher, dass aufgrund des objektiven Sachverhalts eine gesetzmäßige Vertretung des Minderjährigen wegen eines zu befürchtenden Widerstreits an Interessen nicht zu erwarten ist; der Interessenwiderspruch muss sich auf die konkrete Angelegenheit auswirken.OGH 10 Ob 23/08t, 26.06.2008
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- Allein eine Kollision im formellen Sinn genügt somit für eine Bestellung eines Kollisionskurators nicht, sondern es muss auch noch eine solche im materiellen Sinn hinzutreten.OGH 1 Ob 2410/96k, 28.01.1997
- Voraussetzung für die Kuratorbestellung ist Kollision im formellen und materiellen Sinn.OGH 10 ObS 5/95, 31.01.1995
- Voraussetzung ist, dass im konkreten Fall ein Widerstreit zwischen den Interessen des Pflegebefohlenen und seines gesetzlichen Vertreters besteht. Ein derartiger Widerstreit ist unter anderem dann anzunehmen, wenn der gesetzliche Vertreter in so nahen Beziehungen zu einer an dem Geschäft beteiligten Person steht, dass seine Unbefangenheit zweifelshaft sein kann.OGH 1 Ob 1542/93, 22.06.1993
- Liegt nicht vor, wenn der Sachwalter gemäß § 238 Abs 2 AußStrG (die fehlende Zustimmung des Betroffenen zu einer besonderen Heilbehandlung (§ 37 Abs 2 UbG) ersetzt.OGH 8 Ob 1516/92, 09.04.1992
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049196 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 27.
- OGH 4 Ob 80/25f, 22.07.2025
- OGH 7 Ob 134/17g, 21.09.2017
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 271 · Voraussetzungen
- ABGB § 277 · Voraussetzungen
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