Wann bekommt mein Kind einen eigenen Vertreter vor Gericht?
günstig für Kind betrifft Kinder, Eltern, schutzbedürftige Personen, gesetzliche Vertreter
Ein eigener Vertreter wird nur bestellt, wenn zwei Dinge zusammenkommen. Erstens müsste die vertretungsbefugte Person in derselben Sache auch für sich selbst oder für andere handeln, und zweitens müssen die Interessen tatsächlich auseinandergehen. Dieser Gegensatz kann sich auch aus Interessen dritter Personen ergeben, wenn der Vertreter geneigt sein könnte, diese vorzuziehen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 22.07.2025 (30 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Voraussetzung für die Kuratorbestellung ist Kollision im formellen und materiellen Sinn. Kollision im formellen Sinn liegt vor, wenn ein zufolge Gesetz oder behördlicher Verfügung Vertretungsbefugter in bestimmten Angelegenheiten nicht nur zu vertreten, sondern auch im eigenen oder im Namen Dritter zu handeln hätte. Kollision im materiellen Sinn liegt vor, wenn bei Kollision im formellen Sinn zusätzlich noch ein Interessenwiderspruch besteht. Dieser kann sich auch aus den Interessen anderer Personen als des Vertretungsbefugten ergeben, wenn letzter geneigt sein könnte, diese Interessen denen des von ihm Vertretern vorzuziehen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Diese Beurteilung erfolgt ex ante und nach den objektiven Gegebenheiten, unabhängig von den subjektiven Eigenschaften des Vertreters.OGH 4 Ob 80/25f, 22.07.2025
- Auch außerhalb von Doppelvertretung und Insichgeschäft kann bei Widerstreit mit einem unmittelbaren Eigeninteresse des gesetzlichen Vertreters ein Kollisionsfall gegeben sein, wenn der Vertreter geneigt sein könnte, Interessen Dritter bzw Eigeninteressen denen des von ihm Vertretenen vorzuziehen.OGH 4 Ob 80/25f, 22.07.2025
- Hier: Veräußerung eines Liegenschaftsanteils, der nach § 167 Abs 3 iVm § 258 Abs 4 ABGB der Genehmigung des Gerichts bedarf; keine Gefährdung der Interessen des Betroffenen.OGH 8 Ob 41/23x, 27.06.2023
- Eine Gefährdung der Interessen der schutzbefohlenen Person liegt nicht vor, wenn das Gericht die Interessen der vertretenen Person im Rahmen einer amtswegigen Prüfung ausreichend wahrnehmen kann.OGH 8 Ob 41/23x, 27.06.2023
- Hier: Erwachsenenschutzverfahren.OGH 5 Ob 40/23b, 18.04.2023
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- Hier: Vorfragenbeurteilung der Vaterschaft des Antragstellers bei Einräumung eines Kontaktrechts.OGH 7 Ob 42/20g, 21.10.2020
- Hier: Vaterschaftsfeststellungsverfahren.OGH 4 Ob 72/18v, 23.10.2018
- Ob eine materielle Interessenkollision vorliegt, ist abstrahierend ex-ante zu beurteilen. Es darf nicht abgewartet werden, bis tatsächliche konkrete Interessenkollision vorliegt.OGH 4 Ob 72/18v, 23.10.2018
- Auch außerhalb von Doppelvertretung und Insichgeschäft kann bei Widerstreit mit einem unmittelbaren Eigeninteresse des gesetzlichen Vertreters das Vorliegen eines Kollisionsfalls zu prüfen sein.OGH 6 Ob 46/15f, 01.09.2015
- Die Bestellung eines Kollisionskurators nach § 271 ABGB setzt eine Interessenkollision des „gesetzlichen“ Vertreters voraus, sodass die Rechtsansicht, dass die Voraussetzungen des § 271 ABGB im Fall der Bevollmächtigung des Rechtsvertreters einer anderen am Verfahren beteiligten Partei durch den gesetzlichen Vertreter nicht erfüllt sind, nicht unvertretbar ist.OGH 8 Ob 100/13h, 28.10.2013
- § 271 Abs 2 ABGB idF KindRÄG 2001 vermutet für die Verfahren zur Durchsetzung des Unterhalts nach § 140 ABGB eine ausreichende Interessenwahrnehmung durch das Gericht.OGH 5 Ob 122/09s, 07.07.2009
- Kollisionsfall bei Widerstreit mit einem unmittelbaren Eigeninteresse des gesetzlichen Vertreters.OGH 2 Ob 10/08x, 26.06.2008
- Eine unterschiedliche Ansicht zwischen dem Minderjährigen und dem gesetzlichen Vertreter begründet noch keine Kollision im Sinn des § 271 ABGB.OGH 10 Ob 23/08t, 26.06.2008
- Ein Kollisionsfall im Sinne des § 271 ABGB setzt voraus, dass eine materielle Kollision, nämlich eine konkrete Gefährdung der Interessen des minderjährigen Kindes vorliegt. Maßgeblich für das Erfordernis der Bestellung eines Kollisionskurators ist daher, dass aufgrund des objektiven Sachverhalts eine gesetzmäßige Vertretung des Minderjährigen wegen eines zu befürchtenden Widerstreits an Interessen nicht zu erwarten ist; der Interessenwiderspruch muss sich auf die konkrete Angelegenheit auswirken.OGH 10 Ob 23/08t, 26.06.2008
- Die Möglichkeit einer materiellen Interessenkollision besteht, wenn ein betreuender Elternteil, der aufgrund einer Vereinbarung mit dem anderen Elternteil zum Tragen des gesamten Unterhalts verpflichtet ist, als gesetzlicher Vertreter des Kindes Ansprüche gegen den anderen Elternteil geltend macht.OGH 4 Ob 71/08g, 10.06.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058177 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 30.
- OGH 4 Ob 80/25f, 22.07.2025
- OGH 5 Ob 40/23b, 18.04.2023, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 11/23f, 28.03.2023
- OGH 1 Ob 208/18x, 03.04.2019, Fall aus Salzburg
- OGH 7 Ob 134/17g, 21.09.2017
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 271 · Voraussetzungen
- ABGB § 277 · Voraussetzungen
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