Kann ich eine verhängte Geldbuße trotz geringem Wert bekämpfen?
günstig für Bestrafter betrifft Parteien, Beteiligte im Außerstreitverfahren
Wird gegen Sie eine Geldbuße als Zwangsmittel verhängt, gilt die sonst übliche Wertgrenze für Rechtsmittel nicht. Sie können eine solche Geldbuße also unabhängig von ihrer Höhe bekämpfen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 18.06.2024 (32 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Die Rechtsmittelbeschränkung des § 14 Abs 2 AußStrG nach der Wertgrenze findet keine Anwendung, wenn Geldbußen bekämpft werden, die als angemessene Zwangsmittel im Sinne des § 19 Abs 1 AußStrG verhängt wurden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Geldstrafe wegen unrechtmäßiger Aussageverweigerung eines Zeugen.OGH 2 Ob 61/13d, 23.10.2013
- Eine unzulässige Weisung kann nicht zwangsweise durchgesetzt werden.OGH 7 Ob 159/11z, 12.10.2011
- Hier: Gegenstand einer Ordnungsstrafenverhängung ist nicht nur der Geldwert des Strafbetrags, sondern auch die Bestrafung als solche. Damit handelt es sich bei einer Ordnungsstrafe um einen Gegenstand, der im Sinn des § 62 Abs 3 und 4 AußStrG nicht rein vermögensrechtlicher Natur ist. Ein Revisionsrekurs in dieser Angelegenheit ist daher wertunabhängig nach Maßgabe des § 62 Abs 1 AußStrG zu behandeln.OGH 5 Ob 187/08y, 21.10.2008
- Gegen die Entscheidung des Rekursgerichts, das ausgesprochen hat, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht nach § 62 Abs 1 AußStrG zulässig ist, kann gemäß § 62 Abs 5 AußStrG außerordentlicher Revisionsrekurs erhoben werden.OGH 6 Ob 207/08x, 01.10.2008
- Der Gegenstand der zweitinstanzlichen Entscheidung über die nach § 283 UGB verhängte Zwangsstrafe ist nicht rein vermögensrechtlicher Natur.OGH 6 Ob 207/08x, 01.10.2008
Alle 10 Ergänzungen anzeigen
- Dies muss auch für Anträge auf Außerkraftsetzung von bereits verhängten Ordnungsstrafen gelten.OGH 7 Ob 503/93, 03.03.1993
- Hier: Im Exekutionsverfahren.OGH 3 Ob 172/83, 25.01.1984
- Hier: Geldbuße zur Erzwingung der Inventarisierung des Nachlasses.OGH 4 Ob 512/80, 29.04.1980
- Bei der Verhängung von Geldstrafen bildet den Beschwerdegegenstand nicht die Strafe als Geldwert, sondern die Bestrafung als solche.OGH 5 Ob 552/76, 23.03.1976
- Geldstrafe nach § 29 Abs 3 GenG.OGH 6 Ob 126/75, 30.10.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008617 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 32.
- OGH 6 Ob 54/24w, 18.06.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 78/17g, 04.05.2017, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 14 · Anleitungs- und Belehrungspflicht
- AußStrG § 19 · Öffentlichkeit
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