Wer muss beweisen, dass ich vom Wegerecht wusste?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ist dem außerbücherlich Berechtigten allerdings der Nachweis einer unklaren Situation, die einen Anlass für Nachforschungen darstellt, gelungen, so trifft die Beweislast für die Durchführung der Recherchen und ihr Ergebnis den, der im Vertrauen auf den Grundbuchstand erworben haben will.OGH 8 Ob 36/17b, 25.10.2017
- Hier: Erwerb in der Zwangsversteigerung.OGH 1 Ob 261/15m, 21.06.2016
- Entsprechend der Beweislastverteilung des § 328 Satz 2 ABGB hat nicht der Erwerber seinen guten Glauben zu behaupten und zu beweisen, sondern der Dritte dessen Mangel.OGH 1 Ob 261/15m, 21.06.2016
- Die Beweislast trifft den angeblich Dienstbarkeitsberechtigten.OGH 5 Ob 58/09d, 09.06.2009
- Hier: Vom Beklagten gegen die Eigentumsfreiheitsklage erhobener Einwand des Bestehens einer offenkundigen Servitut.OGH 5 Ob 273/07v, 19.02.2008
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Die Beweislast für die Schlechtgläubigkeit des Erwerbers trifft den Beklagten.OGH 5 Ob 273/07v, 19.02.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034837 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 18.
- OGH 8 Ob 109/25z, 16.12.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 52/24v, 02.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 14/24t, 09.07.2024, Fall aus Salzburg
- OGH 10 Ob 8/23h, 28.03.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 33/21g, 28.07.2022, Fall aus Tirol
- OGH 3 Ob 216/18p, 19.12.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein, das genügt nicht. Wenn die Rechtslage nicht völlig geklärt ist und Sie sich mit beruhigenden Erklärungen des Verkäufers zufriedengeben, ohne selbst weiter aufzuklären, handeln Sie fahrlässig. Schon die Kenntnis einer ungeklärten Rechtslage genügt für den Vorwurf.
Ja. Wenn der Vertrag Ihr Recht an eine Bedingung knüpft, etwa an die Zahlung des Kaufpreises, muss dem Grundbuchsgericht mit einer Urkunde nachgewiesen werden, dass diese Bedingung eingetreten ist. Eine Quittung über die Zahlung muss dafür beglaubigt sein. Die Vertragsparteien können darauf nicht verzichten.