Zum Inhalt springen

Wer muss beweisen, dass ich vom Wegerecht wusste?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Wegeberechtigte, Grundstückseigentümer, Nachbarn
Das muss derjenige beweisen, der sich auf das nicht eingetragene Recht beruft. Als Käufer müssen Sie Ihren guten Glauben nicht nachweisen. Gelingt der Gegenseite aber der Nachweis einer unklaren Lage, müssen Sie zeigen, dass Sie nachgefragt haben und was dabei herauskam.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Nicht der Liegenschaftserwerber - der ein im Zeitpunkt des Erwerbes zwar ersessenes, aber nicht verbüchertes Wegerecht nicht gegen sich gelten lassen muss, falls er die Ausübung der Dienstbarkeit weder kannte noch kennen musste - muss seine Gutgläubigkeit, sondern vielmehr der Gegner die Schlechtgläubigkeit des Erwerbers beweisen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034837 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 18.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Nachforschungspflicht des Käufers

Nein, das genügt nicht. Wenn die Rechtslage nicht völlig geklärt ist und Sie sich mit beruhigenden Erklärungen des Verkäufers zufriedengeben, ohne selbst weiter aufzuklären, handeln Sie fahrlässig. Schon die Kenntnis einer ungeklärten Rechtslage genügt für den Vorwurf.

günstig für Verkäufer Bedingung im Vertrag und Grundbuch

Ja. Wenn der Vertrag Ihr Recht an eine Bedingung knüpft, etwa an die Zahlung des Kaufpreises, muss dem Grundbuchsgericht mit einer Urkunde nachgewiesen werden, dass diese Bedingung eingetreten ist. Eine Quittung über die Zahlung muss dafür beglaubigt sein. Die Vertragsparteien können darauf nicht verzichten.

Verwandte Fragen

Eigentum und Grundbuch · Beweislast für den guten Glauben
Eigentum und Grundbuch · Nachforschungspflicht des Käufers
Eigentum und Grundbuch · Vertrauen auf das Grundbuch bei Wegerechten
Eigentum und Grundbuch · Nicht eingetragene Dienstbarkeit beim Eigentümerwechsel
Eigentum und Grundbuch · Wegerecht beim Verkauf des Grundstücks