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Muss ich vor dem Grundstückskauf nach fremden Wegerechten fragen?

günstig für Wegeberechtigter betrifft Käufer, Verkäufer, Wegeberechtigte, Nachbarn
Anzeichen wie Lage, Geländeform oder Bewirtschaftung der Grundstücke können Ihre Pflicht verstärken, sich vor dem Kauf zu erkundigen. Das gilt schon, wenn diese Anzeichen noch nicht so deutlich sind, dass die dienende Funktion offenkundig ist. Ob Sie sich erkundigen mussten, hängt vom Einzelfall ab.

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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Indizien für ein Wegerecht, die sich etwa aus der Lage, Geländeformation und Bewirtschaftung von Grundstücken ergeben, können den Anstoß für die Erkundungspflicht noch verstärken, selbst wenn sie nicht den Grad der Offenkundigkeit einer dienenden Funktion des erworbenen Grundstückes erreichen (vergleiche SZ 66/152) Ob eine Erkundigungspflicht besteht, ist eine Frage des Einzelfalls.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107329 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 15.

Im Gesetz

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