Muss mich die Bank warnen, wenn ich eine Garantie stelle?
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Ja. Der Schutz für Verbraucher, die für fremde Schulden einstehen, gilt auch dann, wenn Sie im Interesse des Schuldners und auf eigenes wirtschaftliches Risiko eine Bankgarantie bestellen. Der Gläubiger muss Sie über die wirtschaftliche Lage des Schuldners aufklären, wenn er erkennt oder erkennen muss, dass dieser voraussichtlich nicht zahlen wird.
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Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 26.04.2017 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2017)
Durch § 25c KSchG ist auch derjenige geschützt, der im Interesse des Schuldners zur Besicherung von dessen Verbindlichkeit auf eigenes wirtschaftliches Risiko eine Bankgarantie bestellt.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131399 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 1 Ob 40/17i, 26.04.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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