Wann werden mein Wohnrecht und das Eigentum gemeinsam eingetragen?
günstig für Übergeber betrifft Übergeber, Übernehmer, Käufer, Fruchtgenussberechtigte
Nur dann, wenn im Vertrag ausdrücklich oder ganz eindeutig vereinbart wurde, dass beides gleichzeitig eingetragen werden soll. Die bloße Tatsache, dass alles in einem Vertrag steht, genügt dafür nicht. Steht der Eintragung der Gegenleistung ein Hindernis entgegen, gilt die Regel ebenfalls nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 06.04.2022 (11 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1950)
Die Voraussetzungen des § 97 GBG liegen nur vor, wenn die gleichzeitige Einverleibung der Gegenverpflichtungen ausdrücklich oder doch ganz unzweideutig bedungen wurde.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: keine Einverleibung des Eigentumsrechtes sowie des vom Übergeber ausbedungenen Fruchtgenußrechtes, wenn die grundverkehrsbehördliche Genehmigung des Fruchtgenußrechtes nicht erteilt wurde.OGH 5 Ob 136/97d, 13.05.1997
- § 97 Abs 1 GBG kommt dann nicht zum Tragen, wenn der Verbücherung der vertraglich auferlegten Gegenverpflichtung - entgegen der Annahme der Vertragsparteien bei Vertragsabschluß - ein Hindernis entgegensteht.OGH 5 Ob 136/97d, 13.05.1997
- Ein bestimmter Wortlaut der Bedingung für die gleichzeitige Einverleibung der Beschränkungen der Gegenverpflichtung des Berechtigten wird vom Gesetz nicht verlangt, ebenso auch nicht die Einheit der Urkunde (§ 86 GBG) oder die Abgabe der Aufsandungserklärungen in einem einzigen Vertragspunkt. Wohl ist aber die "ganz unzweideutige Bedingung" Voraussetzung für die zulässige Einverleibung, dh mit anderen Worten es darf einem Beteiligten nicht mehr bewilligt werden, als ihm vertraglich - im Hinblick auf die gleichzeitig zu erbringende Gegenleistung - vertraglich zugesagt wurde.OGH 5 Ob 90/95, 29.08.1995
- Die Abgabe der Aufsandungserklärung für die Einverleibung des dinglichen Rechtes und der Gegenverpflichtung mit einem einzigen Vertragspunkt würde diesen Voraussetzungen nicht entsprechen. Auch aus der bloßen Einheit des Vertrages kann eine solche Bedungenheit gleichzeitiger Einverleibung nicht abgeleitet werden.OGH 5 Ob 91/95, 27.06.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060670 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 11.
- OGH 5 Ob 167/21a, 06.04.2022
- OGH 5 Ob 130/17d, 29.08.2017, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 168/16s, 01.03.2017, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 169/16p, 01.03.2017, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 24/16i, 22.03.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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