Zum Inhalt springen

Kann ich die Entscheidung über die Sicherheitsleistung weiter bekämpfen?

betrifft Kläger, Beklagter
Wird ein Antrag auf Erlag einer Sicherheitsleistung abgewiesen und bestätigt das Gericht zweiter Instanz diese Abweisung zur Gänze, ist ein weiteres Rechtsmittel jedenfalls ausgeschlossen. Ob eine bedeutsame Rechtsfrage vorliegt, spielt dann keine Rolle. Auch ein gegenteiliger Ausspruch des Gerichts zweiter Instanz ändert daran nichts.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 24.11.2022 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Der Revisionsrekurs gegen die Bestätigung der Abweisung auf Erlag einer aktorialen Kaution ist entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Gerichtes zweiter Instanz ungeachtet dessen, ob eine erhebliche Rechtsfrage vorliegt, gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO jedenfalls unzulässig, weil der angefochtene erstrichterliche Beschluss zur Gänze bestätigt worden ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107959 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Rechtsmittel gegen zurückgewiesene Wiederaufnahmsklage
Verfahrensrecht · Anfechtung einer Rechtsmittelzurückweisung
Verfahrensrecht · Anfechtung von Zurückweisungsbeschlüssen
Verfahrensrecht · Anfechtbarkeit verfahrensbeendender Beschlüsse
Verfahrensrecht · Rechtsmittel gegen Zurückweisung der Klage