Kann ich gegen die Zurückweisung meiner Klage weiter vorgehen?
betrifft Kläger, Beklagte, Verfahrensparteien
Gegen manche Beschlüsse des Rekursgerichts steht kein weiteres Rechtsmittel offen. Eine Ausnahme gilt, wenn der Rechtsschutzanspruch überhaupt verneint wird. Damit sind aber nur Fälle gemeint, in denen die Klage aus rein formalen Gründen zurückgewiesen wurde.
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 02.02.2023 (64 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Wohl bezeichnet der JAB (991 BlgNR 17.GP zu § 528 ZPO) die in § 528 Abs 2 Z 2 ZPO idF der WGN 1989 von der Unanfechtbarkeit ausgenommenen Beschlüsse als jene, "durch die der Rechtsschutzanspruch überhaupt verneint wird"; er meint damit aber - wie die folgenden Ausführungen unmissverständlich erkennen lassen - nur formalrechtlich begründete Klagezurückweisungen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vorliegend wurde keine Sachentscheidung verweigert, der Antrag auf Nichtigerklärung des Verfahrens wurde abgewiesen.OGH 4 Ob 18/23k, 31.05.2023
- Hier: Abweisung des Wiedereinsetzungsantrags und als Folge Zurückweisung der Klage wegen Verspätung.OGH 9 ObA 106/19g, 30.10.2019
- Für die Bestätigung der Zurückweisung eines Rechtsmittels gilt daher § 528 Abs 2 Z 2 ZPO.OGH 9 Ob 34/19v, 25.06.2019
- Hier: Bestätigung der Zurückweisung eines Revisionsrekurses als jedenfalls unzulässig.OGH 3 Ob 160/15y, 17.09.2015
- Hier: Aussetzung eines Scheidungsverfahrens gemäß Art 19 Brüssel IIa‑VO bis zur Klärung der Zuständigkeit eines maltesischen Gerichts.OGH 1 Ob 89/15t, 21.05.2015
Alle 28 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Versäumung der Klagefrist im Rahmen der sukzessiven Kompetenz nach § 67 Abs 2 ASGG.OGH 10 ObS 150/13a, 22.10.2013
- Hier: Das Rekursgericht bestätigte die Zurückweisung der außerordentlichen Revision der beklagten Partei als verspätet.OGH 7 Ob 90/09z, 01.07.2009
- Beide Vorinstanzen wiesen den Vergleichswiderruf als verspätet zurück.OGH 6 Ob 277/07i, 24.01.2008
- Beide Vorinstanzen wiesen den Vergleichswiderruf wegen fehlender Unterschrift nach Ablauf der Widerrufsfrist zurück.OGH 6 Ob 158/07i, 13.09.2007
- Beide Vorinstanzen bejahen die internationale Zuständigkeit - Revisionsrekurs ist absolut unzulässig.OGH 7 Ob 189/06d, 13.09.2006
- Dem ist die vom Rekursgericht bestätigte Zurückweisung eines Rekurses nicht gleichzuhalten, gleichfalls auch nicht die Verweigerung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.OGH 6 Ob 63/05s, 25.08.2005
- Die bestätigende Entscheidung über die Zurückweisung eines Fristsetzungsantrags nach § 91 GOG ist in der Bestätigung der Zurückweisung einer Klage nicht gleichzuhalten.OGH 5 Ob 111/05t, 24.05.2005
- Hier: Beschluss des Rekursgerichts, mit dem die Verwerfung der Einrede der mangelnden inländischen Gerichtsbarkeit durch das Erstgericht bestätigt wird.OGH 7 Ob 265/03a, 10.11.2003
- Für Konformatbeschlüsse ist nur bei definitiver Versagung des Rechtsschutzes, also der Verweigerung des Zuganges zu Gericht, die Anfechtung vorgesehen.OGH 7 Ob 265/03a, 10.11.2003
- Der Revisionsrekurs gegen die Bestätigung einer ohne vorherige Anhörung des Verfügungsgegners ausgesprochenen Zurückweisung eines Sicherungsantrags aus formellen Gründen ist jedenfalls unzulässig.OGH 1 Ob 226/02w, 25.10.2002
- Hier: Bestätigung der Abweisung eines Antrags auf Fortsetzung eines unterbrochenen Verfahrens.OGH 5 Ob 74/02x, 09.04.2002
- Hier: "Zurückweisung" des Antrags auf Fortsetzung des Räumungsverfahrens.OGH 3 Ob 225/01m, 19.09.2001
- Hier: Antrag auf Zwangsausgleich.OGH 8 Ob 195/01m, 16.08.2001
- Die Verweigerung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist einer Zurückweisung der Klage nicht gleichzuhalten.OGH 6 Ob 292/99f, 25.11.1999
- Wie der Oberste Gerichtshof zu 3 Ob 109/99x ausgesprochen hat, wurden verfahrenseinleitende Beschlüsse im Exekutionsverfahren und Insolvenzverfahren vom Gesetzgeber diesem Ausnahmetatbestand bewusst nicht gleichgestellt, sodass eine analoge Anwendung nicht in Frage kommt.OGH 8 Ob 271/99g, 21.10.1999
- Keine analoge Anwendung des im § 528 Abs 2 Z 2 ZPO für die Zurückweisung von Klagen vorgesehenen Ausnahmetatbestands auf die Zurückweisung von Exekutionsanträgen.OGH 3 Ob 109/99x, 28.06.1999
- Mit der Nebenintervention wird einer parteifremden Person nur die Geltendmachung ihres rechtlichen Interesses, nicht aber eines Rechtsschutzanspruches gestattet.OGH 1 Ob 295/97g, 28.10.1997
- Die Bestätigung der Zurückweisung eines Widerspruchs gegen ein Versäumungsurteil ist der Bestätigung der Zurückweisung einer Klage nicht gleichzuhalten.OGH 7 Ob 92/97y, 02.04.1997
- Zulässigkeit des Revisionsrekurses, wenn ein prozessualer Rechtsschutzanspruch des Klägers, eine Sachentscheidung über das Klagebegehren zu erlangen, endgültig verneint wird.OGH 1 Ob 2066/96x, 04.06.1996
- Die Zurückweisung des Antrags der Drittschuldnerin, den gerichtlichen Erlag eines künftig fällig werdenden pfändbaren Arbeitseinkommens des Verpflichteten gemäß § 307 EO zu bewilligen, ist einer solchen Klagszurückweisung nicht gleichzuhalten.OGH 3 Ob 70/93, 16.06.1993
- Diesen gleichzuhalten sind - wie sich aus § 517 Z 1 ZPO ergibt (arg: Verweigerung der "Einleitung oder Fortsetzung des gesetzmäßigen Verfahrens über die Klage") - aber auch jene Beschlüsse, mit denen die Fortsetzung des gesetzmäßigen Verfahrens über die Klage verweigert wird. In beiden Fällen handelt es sich um eine Verweigerung des Rechtsschutzanspruches.OGH 8 Ob 20/92, 28.01.1993
- Um eine solche handelt es sich jedoch nicht bei der Zurückweisung des Antrages auf Beitritt als Nebenintervenient.OGH 7 Ob 655/92, 20.01.1993
- Der Verlust des Armenrechts (der Verfahrenshilfe) ist einer solchen Rechtsschutzverweigerung nicht gleichzuhalten.OGH 5 Ob 520/92, 15.12.1992
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044487 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 64.
- OGH 3 Ob 224/22w, 02.02.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 170/21t, 04.11.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 136/20s, 04.03.2021, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 106/19g, 30.10.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 1/19x, 20.03.2019, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 78 · Anwendung der Zivilprozessordnung
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 528
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