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Muss ich zuerst Rechtsmittel ergreifen, bevor ich den Staat klage?

günstig für Rechtsträger betrifft Geschädigte, Bürger, Beamte, Vertragsbedienstete
Wer Ersatz vom Staat verlangt, muss den Schaden vorher durch Rechtsmittel abzuwenden versuchen. An diesem Grundsatz ändert sich auch dann nichts, wenn die Behörde europäisches Recht verletzt hat.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 23.10.2023 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Nach europarechtlichen Gesichtspunkten besteht kein Anlaß, von den durch die Rechtsprechung zur Rettungspflicht gemäß § 2 Abs 2 AHG geprägten Grundsätzen abzugehen, wenn durch einen fehlerhaften Akt der Vollziehung unmittelbar anwendbares Gemeinschaftsrecht verletzt wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108077 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

AHG §2 Abs2

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