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Muss ich zuerst alle Rechtsmittel nutzen, bevor ich klage?

günstig für Staat betrifft Geschädigte, Bürger, Arbeitnehmer, Unternehmer
Ersatz vom Staat gibt es nur für Fehler, die sich nicht mehr beheben ließen. Sie sind daher verpflichtet, zuerst die Rechtsbehelfe zu nutzen, die den Schaden noch abwenden können. Erst wenn dieses Netz an Rechtsbehelfen nicht ausreicht oder ausreichen könnte, kommt Ersatz in Betracht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (28 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Nur für unverbesserliche Akte der Vollziehung soll Ersatz gewährt werden. Der durch einen hoheitlichen Akt potentiell Geschädigte ist verpflichtet, zunächst die ihm vom Rechtsstaat zur Verfügung gestellten und eine Abwendung seines Schadens noch ermöglichenden Rechtsbehelfe auszunützen, um einen Schaden gar nicht entstehen zu lassen; Amtshaftung hat nur einzutreten, wenn das von den Gesetzen primär zur Verfügung gestellte Sicherheitsnetz an Rechtsbehelfen nicht ausreicht oder ausreichen könnte, den Schaden noch zu verhindern.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0053077 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 28.

Genannte Normen

AHG §2 Abs2; FinStrG §93 Abs2

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