Gilt österreichisches Recht, wenn beide Seiten sich darauf stützen?
betrifft Vertragsparteien, Unternehmer, Konsument, Kläger
Ja. Verhalten sich beide Seiten im Verfahren so, dass an der Wahl des österreichischen Rechts kein Zweifel bleibt, muss diese Frage nicht mehr eigens erörtert werden. Das Verhalten der Parteien im Verfahren genügt dafür.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 04.11.2020 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Die Frage der Rechtswahl bedarf keiner näheren Erörterung, wenn die Verfahrensgrundlagen ein Parteiverhalten belegen, das jeden Zweifel an der schlüssigen Wahl österreichischen Sachrechts ausschlösse oder dieses als Geschäftsgrundlage erwiese.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108114 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 3 Ob 73/20m, 04.11.2020, Fall aus Tirol
- OGH 7 Ob 26/18a, 26.09.2018, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
IPRG §11; IPRG §35
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