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Wählen wir das Recht auch durch unser Verhalten im Prozess?

betrifft Vertragspartner, Kläger, Beklagte, Unternehmer
Ja, das ist möglich. Ob eine stillschweigende Rechtswahl vorliegt, richtet sich nach den allgemeinen Regeln über schlüssiges Verhalten; es darf kein vernünftiger Zweifel bleiben, dass beide Seiten eine bestimmte Rechtsordnung wollten. Berufen sich beide im Verfahren auf dieselbe Rechtsordnung, kann darin eine auch noch während des Prozesses zulässige Rechtswahl liegen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 26.03.2025 (12 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1983)

Ob eine schlüssige Rechtswahl vorliegt, bestimmt sich grundsätzlich nach § 863 ABGB.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0077082 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 12.

Genannte Normen

IPRG §11; IPRG §35 Abs1; Rom I-VO Art3 Abs2; Rom II-VO Art14 Abs1

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