Zum Inhalt springen

Gilt vor österreichischen Gerichten auch ausländisches Verfahrensrecht?

betrifft Kläger, Beklagte, Parteien mit Auslandsbezug
Nein. Österreichische Gerichte wenden immer nur österreichische Verfahrensvorschriften an, auch wenn sie in der Sache selbst ausländisches Recht anwenden müssen. Das betrifft etwa Zustellungen, Zuständigkeit, die Wirkung von Erklärungen im Verfahren und die Frage, welche Rechtsmittel zulässig sind.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 01.03.2017 (48 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1971)

Die österr Verfahrensvorschriften enthalten keine Bestimmungen, die die Anwendung ausländischen Verfahrensrechtes ermöglichen; es sind daher von österr Gerichten nur inländische Verfahrensvorschriften anzuwenden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 25 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009195 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 48.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Ausländisches Recht im Verfahren
Verfahrensrecht · Anwendung ausländischen Rechts im Inland
Verfahrensrecht · Anwendung ausländischen Rechts vor Gericht
Verfahrensrecht · Vorrang der europäischen Zuständigkeitsregeln
Verfahrensrecht · Wirkung ausländischer Urteile