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Hilft mir die Zusage des Arbeitgebers beim Insolvenz-Entgelt?

günstig für Insolvenz-Entgelt-Fonds betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Insolvenz-Entgelt-Fonds
Nein. Wenn Ihr Arbeitgeber verjährte Entgeltansprüche anerkennt oder auf die Verjährung verzichtet, wirkt das nur ihm gegenüber. Für die Entscheidung über Ihren Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld zählt es nicht. Auch Stundungsvereinbarungen, die im Ergebnis auf einen Verjährungsverzicht hinauslaufen, ändern daran nichts.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 22.02.2017 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2004)

Dem Anerkenntnis verjährter Entgeltforderungen durch den Dienstgeber und dessen Erklärung, auf den Verjährungseinwand zu verzichten, kommt zwar im Verfahren gegen den Dienstgeber Relevanz zu, nicht jedoch bei der Entscheidung über das Zurechtbestehen von Ansprüchen auf Insolvenz-Ausfallgeld.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118694 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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