Darf mich die Zeitung vor dem Urteil als Täter darstellen?
günstig für Betroffener betrifft Betroffene, Beschuldigte, Medien, Journalisten
Eine Berichterstattung, die der Unschuldsvermutung widerspricht, verletzt das Gebot der Sachlichkeit. Sie lässt sich auch nicht mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung rechtfertigen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 26.05.2026 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Ein dem Prinzip der Unschuldsvermutung des Art 6 Abs 2 MRK widersprechende Presseberichterstattung verletzt das Gebot der Sachlichkeit und kann auch nicht durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gerechtfertigt werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Preisgabe der Identität eines Verdächtigen in einer frühen Phase des Strafverfahrens kann problematisch sein. (Mityanin und Leonov gg Russland)OGH Bsw 11436/06, 07.05.2019
- Die Öffentlichkeit hat grundsätzlich ein Interesse daran, über Strafverfahren informiert zu werden, solange die Unschuldsvermutung strikt beachtet wird. Dieses Interesse variiert jedoch insofern, als es sich im Lauf des Prozesses abhängig von verschiedenen Faktoren entwickeln kann, wie dem Bekanntheitsgrad der betroffenen Person, den Umständen des Falls und den weiteren Entwicklungen während des Verfahrens. (Bem: Axel Springer AG gg. Deutschland)OGH Bsw 39954/08, 07.02.2012
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031746 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 6 Ob 36/26a, 26.05.2026, Fall aus Wien
Im Gesetz
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