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Darf mich die Zeitung vor dem Urteil als Täter darstellen?

günstig für Betroffener betrifft Betroffene, Beschuldigte, Medien, Journalisten
Eine Berichterstattung, die der Unschuldsvermutung widerspricht, verletzt das Gebot der Sachlichkeit. Sie lässt sich auch nicht mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung rechtfertigen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 26.05.2026 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Ein dem Prinzip der Unschuldsvermutung des Art 6 Abs 2 MRK widersprechende Presseberichterstattung verletzt das Gebot der Sachlichkeit und kann auch nicht durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gerechtfertigt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031746 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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