Wann gilt eine Werbebroschüre für eine Geldanlage als Prospekt?
günstig für Anleger betrifft Anleger, Anbieter von Kapitalanlagen, Berater
Der Begriff Prospekt wird weit verstanden. Entscheidend ist, ob das Schriftstück dem Vertrieb der Anlage dient und allgemein geeignet ist, die Entscheidung eines möglichen Anlegers zu beeinflussen, weil es den Anschein einer ausreichenden und sachlichen Information erweckt.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 30.01.2024 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Der Prospektbegriff ist im umfassenden Sinn zu verstehen. Maßgeblich ist dafür, ob der Werbeprospekt des freien Kapitalmarktes dem Vertrieb der Anlage dient und dabei als Schriftstück generell geeignet ist, den Anlageentschluß eines potentiellen Anlegers in Ansehung einer konkreten Anlage zu beeinflußen, indem er den Anschein ausreichender und objektiver Anlageinformation erweckt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Beklagten errichteten keinen Prospekt, der dem Vertrieb der Anlage dienen hätte sollen. Sie waren in die Errichtung der Verträge eingebunden, ohne dass sie die Klägerin zur Kapitalanlage bewogen hätten.OGH 1 Ob 160/23w, 30.01.2024
- Hier: Prospekthaftungsansprüche gegen Rechtsanwalt bzw tätig gewordene Rechtsanwaltsgesellschaft.OGH 1 Ob 160/23w, 30.01.2024
- Entscheidend ist nicht die Form einer Information, sondern ob durch diese zu einem erkennbar veranlagungsrelevanten Umstand ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde.OGH 6 Ob 233/18k, 24.01.2019
- Bei der Prospekthaftung ist zwischen der Haftung nach § 11 KMG für Kapitalmarktprospekte und jener nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen für Werbeprospekte, Fact Sheets (soweit sie nicht Teil des Kapitalmarktprospektes sind) udgl zu unterscheiden.OGH 4 Ob 174/11h, 17.04.2012
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108623 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 1 Ob 160/23w, 30.01.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1299
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Haftung für fehlerhafte Anlageprospekte
Schadenersatz · Haftung für falsche Anlageprospekte
Schadenersatz · Kein Anscheinsbeweis bei Prospekthaftung
Schadenersatz · Prospekt als Grundlage der Anlageentscheidung
Vertragsrecht · Werbeprospekt beim Kauf einer Wohnung