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Wann gilt eine Werbebroschüre für eine Geldanlage als Prospekt?

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Der Begriff Prospekt wird weit verstanden. Entscheidend ist, ob das Schriftstück dem Vertrieb der Anlage dient und allgemein geeignet ist, die Entscheidung eines möglichen Anlegers zu beeinflussen, weil es den Anschein einer ausreichenden und sachlichen Information erweckt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 30.01.2024 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Der Prospektbegriff ist im umfassenden Sinn zu verstehen. Maßgeblich ist dafür, ob der Werbeprospekt des freien Kapitalmarktes dem Vertrieb der Anlage dient und dabei als Schriftstück generell geeignet ist, den Anlageentschluß eines potentiellen Anlegers in Ansehung einer konkreten Anlage zu beeinflußen, indem er den Anschein ausreichender und objektiver Anlageinformation erweckt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108623 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

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