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Haftet jemand, wenn mich ein Anlageprospekt in die Irre führt?

günstig für Anleger betrifft Anleger, Konsumenten, Banken, Berater
Wurden Sie durch falsche, unvollständige oder irreführende Angaben in einem Prospekt zur Zeichnung einer Anlage bewegt, kann Ihnen ein Ersatzanspruch zustehen. Sie dürfen sich grundsätzlich darauf verlassen, dass die Angaben im Prospekt sachlich richtig und vollständig sind. Einstehen müssen alle, die durch ihr nach außen erkennbares Mitwirken an der Gestaltung des Prospekts besonderes Vertrauen geschaffen haben, insbesondere anerkannte Fachleute.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 23.07.2025 (40 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Prospekthaftungsansprüche bestehen, wenn ein Anleger durch falsche, unvollständige oder irreführende Prospektangaben zur Zeichnung einer Kapitalanlage bewegt wird. Es handelt sich dabei um eine typisierte Vertrauenshaftung aus Verschulden bei Vertragsabschluss. Der Prospekt bildet im Regelfall die Grundlage für den wirtschaftlich bedeutsamen und mit Risken verbundenen Beteiligungsbeschluss. Aus diesem Grund muss sich der potentielle Kapitalanleger grundsätzlich auf die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit der im Prospekt enthaltenen Angaben verlassen dürfen. Daher haben alle jene Personen für eine sachlich richtige und vollständige Information einzustehen, die durch ihr nach außen in Erscheinung tretendes Mitwirken an der Prospektgestaltung einen besonderen - zusätzlichen - Vertrauenstatbestand schaffen. Dazu gehören insbesondere auch solche Personen und Unternehmen, die mit Rücksicht auf ihre allgemein anerkannte herausgehobene berufliche und wirtschaftliche Stellung oder ihre Eigenschaft als berufsmäßige Sachkenner eine Garantenstellung einnehmen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107352 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 40.

Im Gesetz

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