Zum Inhalt springen

Haftet jemand für einen unvollständigen Prospekt meiner Geldanlage?

günstig für Anleger betrifft Anleger, Konsument, Anbieter, Banken, Unternehmer
Für die Beurteilung eines fehlerhaften Anlageprospekts kommt es nicht auf einzelne Angaben an, sondern auf das Gesamtbild, das der Prospekt über Vermögen, Ertrag und Zahlungsfähigkeit der Anlage vermittelt. Die falschen, unvollständigen oder irreführenden Angaben müssen zudem so gewichtig sein, dass sich ein durchschnittlicher, verständiger Anleger davon bei der Wahl zwischen mehreren Anlagen beeinflussen ließe.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 23.07.2025 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Maßstab für die schadenersatzrechtliche Beurteilung eines Prospekts wegen inhaltlicher Mängel, im besonderen Unvollständigkeit, sind nicht die Einzeltatsachen, sondern es kommt darauf an, welches Gesamtbild der Prospekt durch seine Aussagen über das beworbene Anlageobjekt in Ansehung von der Vermögenslage, Ertragslage und Liquiditätslage macht. Die unrichtigen, unvollständigen oder irreführenden Angaben müssen darüber hinaus wesentlich, das heißt so beschaffen sein, dass sich unter Anlegung eines objektiven Maßstabes ein durchschnittlicher, verständiger Anleger von diesen Angaben bei einer Auswahlentscheidung unter mehreren Anlagemöglichkeiten beeinflussen lässt, sie somit bei seiner Anlageentscheidung, dem Abwägen zwischen Ertragsgesichtspunkten und Risikogesichtspunkten gerade zu Gunsten dieses Anlageobjektes mitberücksichtigt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108624 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 17.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Haftung für falsche Anlageprospekte
Schadenersatz · Verschulden bei der Prospekthaftung
Schadenersatz · Prospekt als Grundlage der Anlageentscheidung
Schadenersatz · Haftung für falsche Prospektangaben
Schadenersatz · Kein Anscheinsbeweis bei Prospekthaftung