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Gilt der Werbeprospekt beim Wohnungskauf als Zusage?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Wohnungseigentümer, Bauträger, Verkäufer
Auch für die Wohnqualität, die sich aus der Gestaltung der gesamten Wohnanlage ergibt, muss eingestanden werden. Angaben im Werbeprospekt, der dem Kaufvertrag zugrunde liegt, gelten als zugesicherte Eigenschaften. Ob im Einzelfall ein Mangel vorliegt und wie hoch die Preisminderung ist, entscheidet sich nach den Umständen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 24.02.2026 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2001)

Auch für die Wohnqualität aufgrund der Gestaltung einer gesamten Wohnanlage ist Gewähr zu leisten. Die Angaben in dem dem Kaufvertrag zugrundeliegenden Werbeprospekt sind als zugesicherte Eigenschaften im Sinn des § 922 ABGB zu beurteilen. Die Beurteilung, ob im Einzelfall ein Mangel vorliegt und welche Preisminderung hiefür gerechtfertigt ist, stellt keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung dar.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114805 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Offengelegte Mängel des Kaufobjekts

Nein. Wird Ihnen vor dem Kauf offengelegt, dass bestimmte Nachteile bei näherer Untersuchung zutage treten könnten, müssen Sie mit einem Abweichen von der sonst geschuldeten Qualität rechnen. Dann wird nur diese mindere Qualität zum Inhalt des Vertrags.

günstig für Verkäufer Anpreisung und Zusage beim Autokauf

Nur eine Zusage, die Inhalt des Vertrags geworden ist, löst eine Haftung für Mängel aus. Eine bloße Anpreisung im Verkaufsgespräch reicht dafür nicht. Entscheidend ist also, ob die Angabe über die Eigenschaft ernst gemeint und vereinbart war.

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