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Haftet der Eigentümer eines Waggons wie ein Bahnbetreiber?

günstig für Waggonhalter betrifft Geschädigte, Waggoneigentümer, Eisenbahnunternehmen, Versicherung
Nein. Wer einen Eisenbahnkesselwagen nur besitzt, mietet oder untervermietet, betreibt damit keine Eisenbahn, weil ihm die Verfügungsgewalt über den Betrieb samt den Gleisanlagen fehlt. Auch wer bloß Waggons zur Verfügung stellt, ohne selbst Verkehrsdienste zu erbringen, ist kein Betriebsunternehmer.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 23.02.2017 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Der Eigentümer (Mieter, Untermieter) eines Eisenbahnkesselwagens ist nicht Betriebsunternehmer einer Eisenbahn, weil er der Verfügungsgewalt über den Eisenbahnbetrieb - der vor allem auch die Gleisanlagen umfassen muss - ermangelt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108670 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 3.

Genannte Normen

EKHG §1 IIA; EKHG §5 IB; EKHG §5 IC

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