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Haftet auch, wer nur die Lokomotive beistellt?

günstig für Fahrzeugbeisteller betrifft Unfallopfer, Eisenbahnunternehmen, Fahrzeugvermieter
Nein. Wer ein Triebfahrzeug einem Bahnunternehmen bloß überlässt und keinen Einfluss auf dessen Einsatz nehmen kann, gilt nicht als Betriebsunternehmer und haftet daher nicht nach dem Eisenbahnhaftungsrecht. Das gilt auch dann, wenn das Fahrzeug samt Fahrer beigestellt wird.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 24.06.2019 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2019)

Der Traktionserbringer, der das Triebfahrzeug einem Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zur Verwendung als Traktionsmittel zur Verfügung stellt, ohne auf dessen Einsatz weiteren Einfluss nehmen zu können, ist kein Betriebsunternehmer iSv § 5 Abs 1 EKHG.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132607 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

EKHG §5 Abs1 IC

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