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Muss ich Selbstverständliches im Prozess ausdrücklich vorbringen?

betrifft Kläger, Beklagte, Parteien eines Verfahrens
Tatsachen, die bei Gericht offenkundig sind, muss das Gericht seiner Entscheidung auch dann zugrunde legen, wenn sie niemand vorgebracht hat. Sie müssen solche Umstände also nicht eigens behaupten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 12.03.2026 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1971)

Offenkundige Tatsachen hat das Gericht seiner Entscheidung auch dann zugrunde zu legen, wenn sie nicht vorgebracht wurden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037536 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 9.

Im Gesetz

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