Muss ich Selbstverständliches im Prozess ausdrücklich vorbringen?
betrifft Kläger, Beklagte, Parteien eines Verfahrens
Tatsachen, die bei Gericht offenkundig sind, muss das Gericht seiner Entscheidung auch dann zugrunde legen, wenn sie niemand vorgebracht hat. Sie müssen solche Umstände also nicht eigens behaupten.
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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 12.03.2026 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Offenkundige Tatsachen hat das Gericht seiner Entscheidung auch dann zugrunde zu legen, wenn sie nicht vorgebracht wurden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Temperaturverhältnisse in Österreich.OGH 10 Ob 2/23a, 21.02.2023
- Notorietät der Tatsache der Geldwertverminderung in Österreich.OGH 5 Ob 321/74, 21.01.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037536 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 9.
- OGH 5 Ob 48/25g, 12.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 129/18s, 25.10.2018, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 38/17g, 29.03.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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