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Muss das Gericht auf jede einzelne Zeugenaussage eingehen?

günstig für Rechtsmittelgegner betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Nein. Hat das Berufungsgericht gegen die Beweiswürdigung des Erstgerichts keine Bedenken, muss es sich nicht mit jeder einzelnen Aussage und nicht mit jedem Ihrer Argumente eigens auseinandersetzen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 24.05.2016 (44 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1956)

Wenn das Berufungsgericht gegen die Beweiswürdigung des Erstgerichtes keine Bedenken hat, ist es nicht verpflichtet, auf die einzelnen Zeugenaussagen besonders einzugehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042170 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 44.

Im Gesetz

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