Muss das Gericht auf jede einzelne Zeugenaussage eingehen?
günstig für Rechtsmittelgegner betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Nein. Hat das Berufungsgericht gegen die Beweiswürdigung des Erstgerichts keine Bedenken, muss es sich nicht mit jeder einzelnen Aussage und nicht mit jedem Ihrer Argumente eigens auseinandersetzen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 24.05.2016 (44 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1956)
Wenn das Berufungsgericht gegen die Beweiswürdigung des Erstgerichtes keine Bedenken hat, ist es nicht verpflichtet, auf die einzelnen Zeugenaussagen besonders einzugehen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das Berufungsgericht ist nicht verpflichtet, auf jedes einzelne Beweisergebnis und Argument des Berufungswerbers einzugehen.OGH 5 Ob 191/10i, 24.01.2011
- Nicht verpflichtet, bei Begründung seiner Beweiswürdigung auf alle Ergebnisse des Beweisverfahrens einzugehen.OGH 2 Ob 205/79, 12.02.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042170 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 44.
- OGH 8 ObA 59/15g, 24.05.2016, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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