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Kann der Oberste Gerichtshof prüfen, ob ich mich geirrt habe?

betrifft Anleger, Kläger, Beklagter, Konsument
Nein. Ob Ihnen als Anleger tatsächlich ein Irrtum unterlaufen ist, ist eine Frage der Tatsachen. Darüber entscheiden die erste Instanz und das Berufungsgericht endgültig. Der Oberste Gerichtshof überprüft nur die rechtliche Beurteilung und kann diese Feststellung nicht mehr ändern.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2013, zuletzt bestätigt am 02.02.2021 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2013)

Ob einem Anleger konkret ein Irrtum unterlaufen ist, ist eine Tatfrage.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128890 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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