Kann der Oberste Gerichtshof prüfen, ob ich mich geirrt habe?
betrifft Anleger, Kläger, Beklagter, Konsument
Nein. Ob Ihnen als Anleger tatsächlich ein Irrtum unterlaufen ist, ist eine Frage der Tatsachen. Darüber entscheiden die erste Instanz und das Berufungsgericht endgültig. Der Oberste Gerichtshof überprüft nur die rechtliche Beurteilung und kann diese Feststellung nicht mehr ändern.
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Ständige Rechtsprechung seit 2013, zuletzt bestätigt am 02.02.2021 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2013)
Ob einem Anleger konkret ein Irrtum unterlaufen ist, ist eine Tatfrage.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128890 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 5 Ob 215/20h, 02.02.2021, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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