Zum Inhalt springen

Prüft das Höchstgericht noch einmal die Beweise?

betrifft Parteien, Unternehmer, Rechtsmittelwerber
Nein. Der Oberste Gerichtshof ist auch als Kartellobergericht nur Rechtsinstanz. Er überprüft daher, wie in allen anderen Verfahren, nicht, ob die Tatsachen von den Vorinstanzen richtig festgestellt wurden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 10.04.2018 (24 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2005)

Der Oberste Gerichtshof wird auch als Kartellobergericht im kartellgerichtlichen Verfahren ausschließlich als Rechtsinstanz tätig; zur Überprüfung der Beweiswürdigung ist er damit - ebenso wie in allen anderen Verfahrensarten - in keinem Fall berufen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123662 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 24.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Notwendigkeit weiterer Beweise
Verfahrensrecht · Feststellungen des Berufungsgerichts
Verfahrensrecht · Tatsachenfeststellungen im Revisionsverfahren
Verfahrensrecht · Höchstgericht prüft keine Beweise
Verfahrensrecht · Keine Tatsachenprüfung beim Höchstgericht