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Kann ich die Auslegung meines Vertrags beim Höchstgericht bekämpfen?

betrifft Kläger, Beklagter, Vertragspartner
Nur zum Teil. Was die Beteiligten getan und wie sie einander tatsächlich verstanden haben, stellen die unteren Gerichte als Tatsachen fest; das ist später nicht mehr angreifbar. Wie ein Verhalten nach allen Umständen und nach den redlichen Gewohnheiten verstanden werden durfte, ist dagegen eine Rechtsfrage und überprüfbar.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 05.08.2021 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Die Frage, welches Verhalten die Parteien gesetzt haben und wie sie das Verhalten ihres Partners verstanden haben, gehört in den Bereich der Tatsachenfeststellung; die Frage, wie das Verhalten nach den gesamten Umständen des konkreten Einzelfalles sowie nach den im redlichen Verkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuchen verstanden werden durfte, fällt in den Bereich der rechtlichen Beurteilung.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017830 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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Im Gesetz

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