Gelten Zusatzvereinbarungen auch bei Wohnungen ohne vollen Mieterschutz?
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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 28.10.2025 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108981 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 3 Ob 139/25z, 28.10.2025, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 1 · Geltungsbereich
- MRG § 2 · Haupt- und Untermiete
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Eine Nebenabrede muss zweierlei sein: Sie darf weder zum Kern des Mietvertrags gehören noch eine eigenständige Vereinbarung sein, die mit dem Mietvertrag nur äußerlich verbunden ist. Eine Kaufoption mit der Zusage, Wohnungseigentum zu begründen, ist eine solche eigenständige Vereinbarung. Sie ist auch dann keine Nebenabrede zum Mietvertrag, wenn sie in derselben Vertragsurkunde steht.
Wird ein Mietrecht abgetreten, ist das ein Fall der Vertragsübernahme. Die Rechte und Pflichten bleiben dabei dieselben. Das gilt auch für Vertragsbestimmungen und Nebenabreden, die der Übernehmer gar nicht kannte.