Zum Inhalt springen

Gelten Zusatzvereinbarungen auch bei Wohnungen ohne vollen Mieterschutz?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, neue Hauseigentümer
Die Regel über die Bindung an Nebenabreden zählt zum allgemeinen Teil des Mietrechtsgesetzes. Sie steht daher vor den Ausnahmen und gilt auch für Mietgegenstände, die nur teilweise unter dieses Gesetz fallen, obwohl sie in der Aufzählung nicht genannt ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 28.10.2025 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Die Bestimmung des § 2 Abs 1 MRG über die Bindung an Nebenabreden ist zwar unter den in § 1 Abs 4 MRG für solche Mietgegenstände anzuwendenden Bestimmungen nicht genannt, gehört aber zum "Allgemeinen Teil" dieses Gesetzes und nach richtiger Systematik vor den Ausnahmekatalog des § 1 Abs 4 MRG (4 Ob 556/90 = WoBl 1991/60).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108981 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Kaufoption als eigenständige Vereinbarung

Eine Nebenabrede muss zweierlei sein: Sie darf weder zum Kern des Mietvertrags gehören noch eine eigenständige Vereinbarung sein, die mit dem Mietvertrag nur äußerlich verbunden ist. Eine Kaufoption mit der Zusage, Wohnungseigentum zu begründen, ist eine solche eigenständige Vereinbarung. Sie ist auch dann keine Nebenabrede zum Mietvertrag, wenn sie in derselben Vertragsurkunde steht.

günstig für Vermieter Abtretung von Mietrechten

Wird ein Mietrecht abgetreten, ist das ein Fall der Vertragsübernahme. Die Rechte und Pflichten bleiben dabei dieselben. Das gilt auch für Vertragsbestimmungen und Nebenabreden, die der Übernehmer gar nicht kannte.

Verwandte Fragen

Mietrecht · Stillschweigende Zusatzvereinbarung im Mietvertrag
Mietrecht · Nebenabreden zum Mietvertrag
Mietrecht · Bindung des neuen Vermieters an den Mietvertrag