Gelten Nebenabreden, von denen ich nichts wusste?
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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 07.08.2025 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die in der Revision erhobene Behauptung, im Falle eines Vertragseintrittes des neu eintretenden Mieters müsse die verbleibende Dauer des Mietverhältnisses der Mindestdauer nach § 29 Z 3 MRG für die wirksame Befristung des Mietverhältnisses bei Abschluss des ursprünglichen Bestandvertrages entsprechen, entbehrt jeder gesetzlichen Grundlage.OGH 6 Ob 228/06g, 12.10.2006
- Der Übernehmer muss das Vertragsverhältnis, dessen Regeln er sich insgesamt unterwirft, in der Lage hinnehmen, in der es sich gerade befindet und ebenso fortsetzen, wobei es auf den jeweiligen Kenntnisstand des Vertragsübernehmers nicht ankommt.OGH 1 Ob 152/02p, 29.04.2003
- Abtretung von Werklohnforderungen.OGH 3 Ob 600/80, 24.06.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033492 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 12.
- OGH 7 Ob 120/25k, 07.08.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 105/24p, 18.12.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 80/21g, 25.11.2021, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 190/19f, 20.02.2020, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 22/17m, 17.05.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Der neue Vermieter ist an den übernommenen Mietvertrag samt Nebenabreden gebunden, auch an ungewöhnliche, die er kannte oder kennen musste. Er muss deshalb auch für eine Umgehungsabsicht seines Vorgängers einstehen, die sich aus dem Vertrag ergibt.
Die Regel über die Bindung an Nebenabreden zählt zum allgemeinen Teil des Mietrechtsgesetzes. Sie steht daher vor den Ausnahmen und gilt auch für Mietgegenstände, die nur teilweise unter dieses Gesetz fallen, obwohl sie in der Aufzählung nicht genannt ist.