Steigt der Unterhaltsvorschuss, wenn der Unterhalt später erhöht wird?
günstig für Kind betrifft Kinder, Obsorgeberechtigte, Unterhaltspflichtige
Ja. Das Gesetz will, dass Unterhaltsvorschuss und Unterhaltstitel gleich hoch laufen. Wird der Unterhaltsbeitrag während der laufenden Vorschüsse erhöht, kann sich auch der Vorschuss rückwirkend erhöhen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 17.01.2023 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Der Gesetzgeber wollte mit § 19 Abs 2 UVG den Gleichlauf zwischen Unterhaltsvorschüssen und Unterhaltstiteln herstellen, wenn während des Laufens der Vorschüsse der Unterhaltsbeitrag erhöht wird (EvBl 1997/193).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme der Unterhaltsbevorschussung ist – ohne entsprechenden Hinweis aus der Aktenlage – im Fall eines Unterhaltstitels mit geringen Beträgen per se nicht anzunehmen, zumal – bei Gelingen einer Unterhaltstitelerhöhung – der Gleichlauf zwischen dem laufenden Unterhaltsvorschuss und dem Unterhaltstitel gemäß § 19 Abs 2 UVG zu einer rückwirkenden Erhöhung des (zunächst geringen) Vorschussbetrags führen kann.OGH 10 Ob 65/22i, 17.01.2023
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109104 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 10.
- OGH 10 Ob 65/22i, 17.01.2023, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 50/20f, 15.12.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 24/19f, 25.06.2019
Genannte Normen
UVG §19 Abs2
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