Wie lange kann ich die Betriebskostenabrechnung noch verlangen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 12.03.2026 (3 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1998)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Anspruch des Bestandnehmers im Teilanwendungsbereich des MRG auf Betriebskostenabrechnung nach § 1012 ABGB.OGH 5 Ob 100/25d, 12.03.2026
- Hier: Anspruch auf Betriebskostenabrechnung nach § 21 Abs 3 MRG.OGH 5 Ob 75/24a, 08.08.2024
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109276 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 100/25d, 12.03.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 75/24a, 08.08.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 76/24y, 31.07.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 200/18z, 13.12.2018, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 21 · Betriebskosten und laufende öffentliche Abgaben
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Bei der Jahrespauschalverrechnung erfasst die Fallfrist nicht die bereits vorgeschriebenen und bezahlten Pauschalraten. Sie gilt nur für Beträge, die noch nachgetragen werden, und für den Fehlbetrag, der sich aus der Abrechnung zu Ihren Lasten ergibt. Die Abrechnung ist keine Voraussetzung dafür, dass die Pauschalraten fällig werden, sondern eine zusätzliche Pflicht des Vermieters.
Der Vermieter muss den Mietern nicht vorher ankündigen, dass er die Betriebskosten abrechnet. Es ist auch keine Mindestdauer vorgeschrieben, für die die Abrechnung aufliegen muss.