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Ist die Befristung meines Arbeitsvertrags zur Erprobung gerechtfertigt?

betrifft Arbeitnehmerinnen, Schwangere, Arbeitgeber
Das hängt vor allem von der Qualifikation ab. Die Zeit der Erprobung muss in einem ausgewogenen Verhältnis zu Ausbildung und angestrebter Verwendung stehen; je höher die Qualifikation, desto länger darf befristet werden. Wesentlich ist außerdem, ob im Betrieb für solche Tätigkeiten überhaupt befristete Verträge üblich sind. Wird generell befristet, scheidet eine Umgehungsabsicht des Dienstgebers jedenfalls aus.

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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 25.07.2017 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Der Abschluss eines befristeten Arbeitsverhältnisses zur Erprobung ist dann sachlich gerechtfertigt, wenn die Zeit der Erprobung in einem ausgewogenen Verhältnis zur Ausbildung und der angestrebten Verwendung steht. Je höher die Qualifikation ist, desto länger wird ein solches befristetes Arbeitsverhältnis vereinbart werden können, um noch ein sachlich gerechtfertigtes zu sein. Wesentlich ist auch, ob im Unternehmen des Dienstgebers für die in Frage kommenden Verwendungen grundsätzlich - gleichgültig, ob es sich um einen männlichen oder einen weiblichen Dienstnehmer handelt - befristete Arbeitsverhältnisse abgeschlossen werden. Bei einer generellen Befristung von Arbeitsverhältnissen scheidet eine Umgehungsabsicht des Dienstgebers jedenfalls aus.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113735 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 7.

Genannte Normen

MuttSchG §10a

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