Zum Inhalt springen

Darf mir die Verfahrenshilfe wegen Aussichtslosigkeit verweigert werden?

betrifft Kläger, Antragsteller, einkommensschwache Personen
Die Menschenrechtskonvention erlaubt es den Staaten, den Zugang zu Gericht im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege zu regeln. Die Verfahrenshilfe stellt sicher, dass auch wirtschaftlich schwächere Menschen zu ihrem Recht kommen. Wird sie für ein aussichtsloses Verfahren begründet abgelehnt, ist Ihnen der Zugang zu Gericht damit nicht verwehrt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 21.01.2025 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Art 6 MRK verwehrt den Vertragsstaaten nicht, Regelungen über den Zugang zu Gericht im Interesse des Funktionierens der Rechtspflege zu treffen. Durch das Institut der Verfahrenshilfe wird sichergestellt, daß auch wirtschaftlich schwächere Personen den gebührenden Rechtsschutz erfahren. Die begründete Ablehnung von Verfahrenshilfe für ein aussichtsloses Zivilverfahren bedeutet nicht die Verweigerung des Zugangs zu Gericht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109487 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Offenbare Aussichtslosigkeit einer Klage
Verfahrensrecht · Rechtsmittel bei der Verfahrenshilfe
Verfahrensrecht · Verfahrenshilfe und Höchstgericht
Verfahrensrecht · Verfahrenshilfe und Verjährung
Verfahrensrecht · Rechtsmittel gegen Verfahrenshilfeentscheidung