Zum Inhalt springen

Kann ich die Entscheidung über meine Verfahrenshilfe weiterziehen?

betrifft Antragsteller, Parteien, Verfahrenshilfewerber
Hat das Gericht zweiter Instanz über die Verfahrenshilfe entschieden, können Sie dagegen kein weiteres Rechtsmittel erheben. Das gilt auch dann, wenn Ihr Rechtsmittel dort nur aus formalen Gründen nicht inhaltlich behandelt wurde.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 06.03.2025 (81 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Rekurse gegen Entscheidungen des Gerichtes zweiter Instanz über die Verfahrenshilfe sind unzulässig. Entscheidungen über die Verfahrenshilfe sind auch Formalentscheidungen, die die meritorische Erledigung eines Rechtsmittels gegen eine Entscheidung über die Verfahrenshilfe ablehnen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 19 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044213 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 81.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Verfahrenshilfe endgültig entschieden
Verfahrensrecht · Rechtsmittel bei der Verfahrenshilfe
Verfahrensrecht · Zweiter Antrag auf Verfahrenshilfe
Verfahrensrecht · Rechtsmittel gegen Verfahrenshilfe
Verfahrensrecht · Verfahrenshilfe unterbricht die Rekursfrist