Kann ich die Ablehnung der Verfahrenshilfe weiter bekämpfen?
betrifft Kläger, Beklagter, Antragsteller
Nein. Entscheidungen über die Verfahrenshilfe können nicht beim Obersten Gerichtshof angefochten werden. Das gilt auch dann, wenn das zweite Gericht Ihren Antrag nur aus formellen Gründen erledigt hat, etwa nach einem Verbesserungsauftrag oder wegen der Zuständigkeit.
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 04.11.2021 (29 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
"Über die Verfahrenshilfe" sind Rechtsmittel auch gegen zweitinstanzliche Entscheidungen, mit welchen eine Sachentscheidung aus verfahrensrechtlichen Gründen abgelehnt wird, jedenfalls unzulässig.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es läge auch ein krasser Wertungswiderspruch vor, wäre zwar die Sachentscheidung über den Verfahrenshilfeantrag nicht bekämpfbar, wohl aber die vorausgehende im selben Verfahren einer Lösung zugeführte Zuständigkeitsfrage.OGH 3 Ob 212/16x, 23.11.2016
- Auch der Beschluss des Oberlandesgerichts Wien als Erstgericht, womit es eine Sachentscheidung über den Verfahrenshilfeantrag unterließ, sich für unzuständig erachtete und die Sache an das seines Erachtens zuständige Gericht überwies, ist eine solche vom Rechtsmittelausschluss nach § 528 Abs 2 Z 4 ZPO erfasste Formalentscheidung.OGH 3 Ob 212/16x, 23.11.2016
- Das gilt auch für die Klarstellung, dass neuerliche Anträge der Partei auf Bewilligung der Verfahrenshilfe keiner sachlichen Erledigung mehr zugeführt werden.OGH 3 Ob 182/14g, 22.10.2014
- Hier: Ein Beschluss, mit dem der Rekurs gegen einen Auftrag zur Verbesserung des Verfahrenshilfeantrags zurückgewiesen wurde, kann nicht beim Obersten Gerichtshof angefochten werden.OGH 4 Ob 244/03s, 16.12.2003
- Rechtsmittelausschluss ist aber kein Hindernis dafür, eine Schadenersatz anstrebende Amtshaftungsklage - unter den Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO - vor den Obersten Gerichtshof zu bringen, wenngleich "lediglich" Fragen der Verfahrenshilfe zu klären sind.OGH 1 Ob 164/02b, 13.08.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012383 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 29.
- OGH 5 Ob 199/21g, 04.11.2021, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 14 · Anleitungs- und Belehrungspflicht
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 528
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